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Kanzlei Wrobel & Sauer-Wrobel

Notar - Rechtsanwälte

AdvoGarant Kanzleiruf:

Ihre persönliche Service-Rufnummer für diese Kanzlei, gültig für 14 Tage. (Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus dem deutschen Mobilfunknetz möglich)

Bürozeiten:
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
Adresse:
Lange Straße 19 (Eingang Badestraße)
29439 Lüchow
Telefax:
05841 - 6037
Homepage:
www.kanzlei-wrobel.de


Rechtsanwälte und Steuerberater im Einzelnen vorgestellt

Rechtsanwalt Jörg Wrobel

Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht, Baurecht (privat), Erbrecht
Wrobel


Rechtsanwältin Bettina Sauer-Wrobel

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsgebiete:
Ehe- und Familienrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Verkehrszivilrecht (Schadensersatz)
Sauer-Wrobel


Infotext

Wir haben unsere überwiegend zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei zum 01.01.2004 gegründet. Es ist uns ein Anliegen, unseren Mandanten sach- und interessengerechte Lösungen auf fachlich hohem Niveau anzubieten. Dabei hilft uns innovative, technische und personelle Ausgestaltung. Neueste Urteile und Entscheidungen können jederzeit in speziellen juristischen Datenbanken abgerufen werden. Die Nutzung von flexiblen Netzwerken ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Erfahrung, stetige Weiterbildung und nicht zuletzt persönliches Engagement haben uns zu einer Anwaltskanzlei mit einem breiten Tätigkeitsspektrum gemacht.

Im anwaltlichen Bereich liegt der Schwerpunkt der Kanzlei in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen auf den Gebieten des Zivilrechts sowie des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, insbesondere in folgenden Rechtsbereichen:

  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Baurecht, privat
  • Erbrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Höfe- und Landwirtschaftsrecht
  • Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht
  • Pferderecht
  • Reiserecht
  • Schadensersatzrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Versicherungsrecht
  • Werkvertragsrecht

Im Bereich des Inkasso- und Forderungsmanagement arbeiten wir ähnlich einem Inkassobüro. Durch die Nutzung verschiedener Netzwerke haben wir nunmehr wirkungsvolle Methoden entwickelt, die eine Überprüfung des Schuldners auf finanzielle Negativmerkmale ermöglichen, um unnötige Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Damit verbunden ist unser anwaltliches know how, mit dem wir auch die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung und etwaige Risiken prüfen können. Gerne stimmen wir mit Ihnen ab, wie energisch der Schuldner angemahnt werden soll.

Ihr Ziel ist unser Ziel. Ihre Interessen rechtlich durchzusetzen ist uns Ansporn. In persönlichen Besprechungen nehmen wir uns die nötige Zeit Ihre Interessen zu erfassen und anschließend juristisch sauber umzusetzen.

Persönliche Beratung und Betreuung ist uns wichtig. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt, wobei effektive Beratung für uns auch bedeutet, die dem Mandanten entstehenden Kosten zu beachten.

Der notarielle Bereich: Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also nicht gewerbliche, sondern "hoheitliche" Tätigkeit aus. Er vertritt dabei nicht einseitig die Interessen "seines" Mandanten, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung. Der Gesetzgeber hat daher bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des Einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte unter Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind, etwa in folgenden Bereichen:

  • Immobilien (Kauf, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Wohnrecht, Nießbrauch etc.),
  • Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag, Partnervertrag, Adoption),
  • Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Hofübergabe, Erbanteilsübertragung, Erbverzicht, Ausschlagung etc.),
  • Unternehmen (Gründung und/oder Umwandlung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Satzungsänderungen etc.) und
  • Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht und Patientenverfügung).

Bei anderen Rechtsgeschäften, etwa der Testamentserrichtung, ist neben der notariellen Form auch privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheines) zuerkannt wird. Zur zügigen Sachbearbeitung ist es sinnvoll, mit unserem Büro telefonisch abzuklären, welche Unterlagen zur Besprechung mitzubringen sind.

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