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Kanzlei Morgenthaler, Stanzius & Hildebrand

AdvoGarant Kanzleiruf:

Ihre persönliche Service-Rufnummer für diese Kanzlei, gültig für 14 Tage. (Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus dem deutschen Mobilfunknetz möglich)

Bürozeiten:
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
Adresse:
Saarlandstr. 2
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax:
0621 - 571030
Homepage:
www.rechtsanwälte-beraterteam.de


Rechtsanwälte und Steuerberater im Einzelnen vorgestellt

Rechtsanwältin Tanja Stanzius

Rechtsgebiete:
Erbrecht, Unternehmensnachfolgerecht, Verkehrszivilrecht (Schadensersatz)
Sprachen:
Italienisch, Englisch
Stanzius


Rechtsanwältin Manuela Hildebrand

Rechtsgebiete:
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Sprachen:
Englisch, Italienisch


Infotext

Die Kanzlei Morgenthaler & Stanzius wurde vor über 30 Jahren von Herrn Rechtsanwalt Morgenthaler gegründet.

Die Unternehmensphilosophie ist die fachübergreifende Kompetenz durch die enge Zusammenarbeit von Spezialisten. So ist Frau Rechtsanwältin Stanzius hauptsächlich auf dem Gebiet des Erbrechts, Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrechts, sowie des Insolvenzrechts mit Schwerpunkt auf der Durchführung von Verbraucherinsolvenzen tätig.

Herr Rechtsanwalt Morgentahler bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Arbeitsrechts, mit Schwerpunkt Mobbing, sowie des Familien- und Ausländerrechts.

Durch unsere Mitarbeiterin Frau Ass. jur. Hildebrand werden insbesondere die Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts, sowie des Steuerrechts abgedeckt.

Alle Rechtsanwälte sind Fachanwälte auf diesen Fachgebieten oder haben sich durch den Besuch entsprechender Lehrgänge auf die Rechtsgebiete spezialisiert und bilden sich durch den Besuch von Fachveranstaltungen auf diesen Gebieten ständig fort. Durch die enge fachübergreifende Zusammenarbeit aller unserer Mitarbeiter und Rechtsanwälte können wir unseren Mandanten eine kompetente und individuell auf ihr Problem zugeschnittene Rechtsberatung bieten.

Insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sind fundierte Kenntnisse auf dem Bereich des Steuerrechts unerlässlich, um die Interessen unserer Mandanten am Erhalt ihres Vermögens auch nach dem Todesfall optimal durchsetzen zu können. Gleiches gilt für den Fall der Unternehmensnachfolge. Hier können wir Ihnen durch die kanzleiinterne Zusammenarbeit von Fachleuten auf dem Gebiet des Erbrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts, sowie  des Steuerrechts eine maßgeschneiderte Lösung zur Unternehmensnachfolge erarbeiten.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und vertreten sie im Falle von Rechtsstreitigkeiten gerne gerichtlich und außergerichtlich.

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Kontakt

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