Selbstverschuldete Zerstörung eines Leasing-PKW kann geltend gemacht werden
Ein Freiberufler leaste einen PKW, der fast ausschließlich dienstlich genutzt wurde. Bei einer Privatfahrt verursachte er einen Unfall, bei dem der Wagen stark beschädigt wurde. Er beging Fahrerflucht, so dass die Versicherung keine Leistungen erbrachte. Die Leasingfirma stellte ihm über 30.000 Euro Schadenersatz in Rechnung, die anstandslos bezahlt wurden. In seiner Einkommenssteuererklärung machte er diesen Betrag als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt folgte dem nicht und erließ einen entsprechenden Bescheid. Der Freiberufler wendet sich gegen diesen Bescheid mit Einspruch und Klage.
Das Finanzgericht Köln gab der Klage statt. Die Aufwendungen seien solche, die durch das betriebliche Nutzungsrecht am Fahrzeug veranlasst worden sind. Die Tatsache, dass die Unfallfahrt privat veranlasst war, ändere hieran nichts. Eine solche Differenzierung sei nicht praktikabel. Auch die Verschuldensfrage sei für den steuerrechtlichen Aspekt nicht von Belang.
FG Köln vom 08.12.2004, Az. 14 K 2612/03
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