Übersicht
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Verbraucherrecht
Gebrauchtwagen
Ein Jahreswagen hat - ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf - bis zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung keine Standzeit von mehr als zwölf Monaten.
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Verbraucherrecht
Neuwagen
Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler liegt in der Regel die Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug „fabrikneu“ ist.
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Zivilrecht
Standzeit
Standzeit von 19 Monaten für älteren Gebrauchtwagen
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