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Entgelt III
Der Widerrufsvorbehalt muss auch den Anforderungen des § 308 Nr. 4 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genügen. "... Ermessen im Sinne des § 315 BGB, beziehungsweise § 106 Gewerbeordnung entsprechen. Die Erklärung des Widerrufs stellt eine Bestimmung der ..." mehr zu: Entgelt III |
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Art und Ort
Zulässigkeit einer Änderungsklausel im Arbeitsvertrag "... ist. Diesbezüglich könne sich der Arbeitgeber nicht auf § 106 Gewerbeordnung (GewO) berufen, weil hiernach nur die Konkretisierung einer vertraglich ..." mehr zu: Art und Ort |
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