AdvoGarant Autor

Wirtschaftsrecht - Marke

Publiziert von:
Rechtsanwalt
Olaf Kretzschmar

am 15.04.2010

Konsul-Lorentzen-Straße 2c
24376 Kappeln


Sie sind vielleicht ‘ne Marke!? - Unternehmen und ihr Auftritt im World Wide Web.

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einer Zeitmaschine und werden mit dieser zurück katapultiert in die Zeit, als sich hunderttausende Menschen auf den Weg über den Atlantik machen. Getrieben von einer Art Goldgräberstimmung wagen sie in einem fremden, unbekannten Land weit, weit im Westen einen Neuanfang.

An Ort und Stelle angekommen, stellen Sie fest, dass Ihnen zwar alle Möglichkeiten offen stehen, sich neben Ihnen aber bereits Dutzende von Nachbarn niedergelassen haben. Diese haben bereits mit der Errichtung ihrer neuen Existenz begonnen und scheinen dabei sogar etwas Ähnliches vorzuhaben wie Sie. Sie haben nun also ein noch unbebautes Stück Land betreten und dieses in Besitz genommen. Gleich morgen wollen Sie die Ärmel hochkrempeln und mit der Arbeit beginnen. Es gibt viel zu tun. Sie müssen Felder bestellen und Gebäude errichten. Immer wieder bemerken Sie, wie Ihnen unbekannte Personen umherschleichen und die Gegend auskundschaften. Bevor Sie sich also schlafen legen, um für die vor Ihnen liegenden Aufgaben gewappnet zu sein, stecken Sie besser Ihr Territorium ab und sichern es gegen Zutritt von außen. Schließlich gilt hier der Grundsatz: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Wenn Sie jetzt einfach abwarten und sich zur Ruhe legen, kann es Ihnen passieren, dass Ihre Nachbarn bereits Pflöcke auf ihrem Grund und Boden eingeschlagen und Zäune errichtet haben. Dann wachen Sie morgen sozusagen in einem fremden Haus auf, obwohl Ihnen doch noch gestern scheinbar alles gehört hat und weit und breit noch niemand zu sehen war.

Was das alles mit dem Auftritt von Unternehmen im Internet zu tun hat?

Genau genommen befindet sich jedes Unternehmen, dass seine Waren und Dienstleistungen entweder ausschließlich oder zumindest ergänzend auch im Internet anbieten möchte, in genau dieser Situation. Sie haben Ihre Wunsch-Domain registriert und damit Ihr „virtuelles Stück Land“ betreten. Das bedeutet zunächst einmal nichts anderes, als das unter dieser konkreten Domain, die vielleicht Ihren Firmennamen beinhaltet, niemand sonst Inhalte hinterlegen kann. Idealerweise haben Sie sogar recherchiert, ob der von Ihnen als Unternehmensname gewählte Begriff bereits zuvor von Dritten als Marke registriert worden ist und dabei festgestellt, dass Sie gerade ein „unbebautes, virtuelles Stück Land“ betreten haben.

Damit das auch so bleibt sollten Sie jetzt aktiv werden. Die bereits durchgeführte Recherche, die zu dem erfreulichen Ergebnis geführt hat, dass es bisher keine fremden Rechte an der gewählten Bezeichnung gibt, ist lediglich eine Momentaufnahme, sozusagen ein Schnappschuss der Geschichte.

Das Zeichen, welches gerade ihr Unternehmen als einzigartig aus der Masse heraustreten und damit für jedermann erkennbar werden lässt, sollten Sie als Marke für sich oder ihr Unternehmen registrieren.

Tun sie das nicht können sich ihre Konkurrenten das entsprechende Zeichen als Marke sichern. Letztlich können sie ihnen dann verbieten, unter dem einmal rechtmäßig als Domain erworbenen Begriff weiterhin auf ihr Unternehmen hinzuweisen, beziehungsweise die unternehmenseigenen Waren und Dienstleistungen dort anzubieten. Ihre Domain wäre dann bestenfalls zur Lagerung in der Schublade, nicht aber zur zweckentsprechenden Nutzung geeignet. Um es also deutlich zu sagen: Die Registrierung einer Domain verhindert lediglich, dass jemand anderes unter eben dieser Domain eine Webseite online stellen kann. Eine Domain wird eben immer nur einmalig vergeben. Ein irgendwie gearteter Rechtsanspruch auf die alleinige Benutzung des in der Domain enthaltenen Begriffes, ist damit keineswegs verbunden.

Wie ist also im Idealfall vorzugehen, um bösen Überraschungen im Zusammenhang mit der Nutzung der unternehmenseigenen Webseite von vornherein zu vermeiden? Zunächst einmal müssen Sie sich klar machen, dass der Erwerb von so genannten Immaterialgütern, also etwa von einer Marke, die eben nicht verkörpert und damit physisch nicht zu begreifen ist, wichtig ist. Der Erwerb einer Marke ist genauso wichtig wie etwa der Erwerb von Büromöbeln oder anderen physisch begreifbaren Dingen, die Sie zum Eigentum Ihres Unternehmens zählen.

Die Marke gehört zu der Basis auf der ein Unternehmen aufgebaut ist.

Das zeigt sich deutlich, wenn in § 23 Handelsgesetzbuch (HGB) davon die Rede ist, dass die Firma nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden kann. Die Firmierung, also der Name unter der ein Unternehmer seine Geschäfte betreibt, ist fest mit dem Unternehmen verwurzelt. Sie weist den Kunden den Weg, um sich im Dschungel der auf dem Markt befindlichen Angebote zu orientieren. So kann der Kunde eine für gut befundene Ware oder Dienstleistung einem konkreten Unternehmen zuordnen und diese dort und eben nicht bei einem Konkurrenten nachfragen.

Die Marke macht Sie, beziehungsweise Ihr Unternehmen und seine Waren und Dienstleistungen, einzigartig. Man könnte sagen: Sie sind eine Marke, schließlich ist Ihr Unternehmen auf seine Weise einzigartig. Damit das auch so bleibt, bietet die beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragene, nationale, deutsche Marke oder die Europäische Gemeinschaftsmarke, beziehungsweise die Internationale Registrierung die nötige Sicherheit. Letztere werden beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Europa im spanischen Alicante, beziehungsweise in Genf registriert.

Eine Marke kann dabei ein Name oder ein sonstiges Wortzeichen, ein Slogan oder aber ein Bild, ja sogar eine bestimmte unterscheidungskräftige Abfolge von Tönen sein.

Im Falle des Nichtbestehens etwaiger Markenrechte bedeutet dies, dass die Benutzung des entsprechenden Zeichens vom einen auf den anderen Tag unterlassen werden muss, wenn sich ein Konkurrent die Marke sichert. Das führt dazu, dass Ihr Unternehmen unter der bisher bekannten Bezeichnung oder dem seither geführten Logo nicht mehr auffindbar ist.

Die Registrierung einer Marke stellt sicher, dass Ihr Unternehmen, zumindest solange der Markenschutz besteht, von seinen Kunden am relevanten Markt gefunden wird, beziehungsweise die Waren und Dienstleistungen. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst zehn Jahre. Bei Bedarf kann sie gegen Zahlung einer amtlichen Gebühr beliebig oft verlängert werden.

Sofern Sie für Ihr Unternehmen eine Marke registrieren wollen, sollten Sie vorab eine Recherche durchführen.

Ergibt die Recherche, dass bereits eingetragene Zeichen existieren, die im Vergleich mit Ihrem Zeichen - egal wie - identisch oder auch nur ähnlich sind, suchen Sie für ihr Unternehmen besser ein anderes Zeichen. Denn dann wissen Sie, dass Ihnen die Verwendung der Bezeichnung niemals eine Einzigartigkeit bescheren kann, dafür aber viel Ärger! Hat die Recherche kein Konfliktpotenzial ergeben, haben Sie Ihr „unbebautes Stück Land betreten“, dass Sie Ihrerseits durch Anmeldung einer Marke sichern und damit anderen Interessenten zuvorkommen können.

Vergessen Sie nicht - Sie sind eine Marke! Denn Sie, beziehungsweise Ihr Unternehmen, sind in dem was Sie tun einzigartig. Dies gilt es zu bewahren.

Stand: 15.04.2010