Wirtschaftsrecht - Ausgangssituation
Publiziert von:
Rechtsanwalt
Dr. José A. Campos Nave
am 04.01.2009
Hauptstr. 89
65760 Eschborn
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Managementhaftung – Das neue „alte“ Damoklesschwert bei der modernen Unternehmensführung.
Große und spektakuläre Gesellschaftszusammenbrüche in den USA, wie Enron oder Worldcom, sorgen auch in Deutschland für eine gesellschaftliche Diskussion über die Mitverantwortung des Managements, für Schäden die durch deren Unternehmensleitung entstanden sind. Auch in Deutschland zeigen große Insolvenzfälle, wie Philip Holzmann oder „Fastzusammenbrüche“, wie Karstadt Quelle, welche tiefgreifenden Auswirkungen auf das Gesamtunternehmen durch falsche Managemententscheidungen oder fehlerhafte strategische Entscheidungen entstehen können.
In den USA wurde reagiert, insbesondere durch den „Sarbanes Oxley Act“, das dem Management verschärfte Pflichten für die Einführung von Risikoüberwachungs- und -früherkennungssystemen auferlegte.
Sofern das Management diese Maßnahmen im Unternehmen nicht umsetzt, wird dies durch eine persönliche und unbeschränkte Haftung der Manager sanktioniert. Das Management haftet insoweit für Schäden, die dem Unernehmen entstanden sind und die durch ein Risikomanagementsystem hätten vermieden werden können. Auch auf Ebene der EU- und der deutschen Gesetzgebung wurde – von vielen mittelständischen Unternehmern weitestgehend unbemerkt – das Haftungssystem für das Management verschärft.
Bei der Gründung eines Unternehmens stehen organisatorische Fragestellungen zu Beginn nicht an erster Stelle. Vielmehr werden die Investitionen und die vorhandene Zeit des Managements für die Entwicklung von neuen Produkten und den Aufbau des Kundennetzes verwendet. Mit zunehmendem Umfang der Geschäftstätigkeit wird auch der Personalstamm erweitert. Mit dem erweiterten Personalstamm werden sodann abermals Anstrengungen für die weitere Produktentwicklung und die Erweiterung der Kundenbasis unternommen. Die Investitionen und das Kapital des Unternehmens werden unmittelbar für die Generierung von Unternehmensgewinnen verwendet.
Zeitlich stets verzögert wird auch die Organisationsstruktur des Unternehmens entwickelt.
Es werden Produktionsabläufe standardisiert und Entscheidungsabläufe formalisiert. Das Management muss stets den vollständigen Einblick in alle Abläufe des Unternehmens haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass Risiken frühzeitig erkannt werden und Lösungen bei eintretenden Problemen rechtzeitig erarbeitet werden können.
Da das Management nicht bei allen Produktions- und Abwicklungsprozessen eines Unternehmens persönlich anwesend sein kann, müssen Organisationsstrukturen entwickelt werden, die eine Steuerung des Unternehmens ohne eine ständige, physische Präsenz des Managements erlauben. Im Rahmen der Unternehmensführung wird daher ein Organisations- und Verantwortlichkeitensystem eingeführt werden. Mit steigender Komplexität des Unternehmens wird auch die Komplexität und die Differenziertheit des Organisationssystems steigen. Um Risiken in einem Unternehmen frühzeitig zu erkennen, liegt es im Rahmen der Organisationsverantwortung der Unternehmensleitung, ein Risikofrüherkennungs- und -managementsystem (Corporate Compliance-System) einzuführen.
Die Komplexität dieses Systems ist hierbei von der Komplexität des betreffenden Unternehmens abhängig.
Co-Autor: Timo Tauber
Stand: 04.01.2009
