Rechtsinfo - Strafrecht

 
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Habeas Corpus

Der Habeas-Corpus-Grundsatz bedeutet, dass freiheitsentziehende Maßnahmen ohne richterliche Anordnung (Entscheidung) nicht zulässig sind.

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Habeas Corpus II

Ohne richterliche Entscheidung ist eine nicht nur vorläufige Freiheitsentziehung nicht nur unzulässig sondern auch verfassungswidrig.

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Vermögensabschöpfung

Vermögensabschöpfung bei Steuerhinterziehung und anderen Straftaten.

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Thema des Tages vom 21.03.2010
Thema des Tages
RA Rainer Kuhlen
Fachanwalt für Medizinrecht
Umstrukturierung im Ärztenotdienst - Wie können Ärzte Einfluss nehmen?

Eine Kanzlei stellt sich vor ...
Steuerberaterin
Ines Richter


Berliner Straße 44
10713 Berlin

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