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Abrechnung
Der Vermieter, der von seinem Mieter Betriebskostenvorauszahlungen erhalten hat, ist zur jährlichen Abrechnung verpflichtet. weitere Informationen zu: Abrechnung |
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Abrechnung II
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung weitere Informationen zu: Abrechnung II |
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Grundsätzliches
Rasant steigende Energiekosten führen zu immer höheren Nachzahlungen der Mieter. Da lohnt sich eine genaue Überprüfung der Betriebskostenabrechnung. weitere Informationen zu: Grundsätzliches |
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Heizkostenverordnung
Am 8. November 2008 hat der Bundesrat der neuen Heizkostenverordnung zugestimmt, sie ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. weitere Informationen zu: Heizkostenverordnung |
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Nebenkosten
Welche Nebenkosten dürfen abgerechnet werden? weitere Informationen zu: Nebenkosten |
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Nebenkostendifferenz
Der Mieter ist zur Zahlung der Nebenkostendifferenz nur verpflichtet, wenn die Abrechnung von Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist. weitere Informationen zu: Nebenkostendifferenz |
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Verspätete Abrechnung
Kein Nachzahlungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Abrechnung der Nebenkosten beziehungsweise der Betriebskosten. weitere Informationen zu: Verspätete Abrechnung |
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