AdvoGarant

Medizin und Soziales - Patientenzuweisung II

Publiziert von:
RAin Dr. Katja Held
am 23.09.2009

Weitere Publikationen:


Die leidige Diskussion um die so genannten Zuweiserspauschalen im Rahmen der Patientenzuweisung.

In den vergangenen Tagen wird die Presse von dem Thema Patientenzuweisung gegen Entgeld dominiert. Es wird der negative Eindruck vermittelt, die Ärzte würden wider der Interessen ihrer Patienten Geld damit verdienen, die Patienten in ausgewählte Krankenhäuser zu überweisen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Diskussion durch die Ärzteschaft selbst angestoßen wurde. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie hat dieses Thema beispielsweise auf der Jahrestagung 2009 diskutiert. Der Nachweis, dass wider die Interessen der Patienten gehandelt wird, konnte bislang nicht geführt werden.

Ist eine “Zuweiserpauschale” wirklich so verwerflich, wie es dargestellt wird?

Sicherlich nicht. Die Zuweiserpauschale findet sich in legalisierter Form immer wieder im Gesundheitsrecht wieder. Selbst das Konstrukt der Integrierten Versorgung ist kein anderes Modell als eine gesetzgeberisch geduldete Zuweiserpauschale. Unter dem Mantel der Integrierten Versorgung wurden diverse Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Ärzten / Kliniken abgeschlossen, die den Ärzten / Kliniken Prämien zusicherten. Diese Form der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Ärzten / Kliniken wurde insbesondere seit dem Jahr 2004 vom Gesetzgeber unterstützt und zahlreich umgesetzt, ohne dass hierüber eine anstößige Diskussion geführt worden ist.

Gleiches gilt für die Umsetzung des seit Jahrzehnten in Deutschland gelebten und gewollten Belegarztsystems. Ein Arzt kann bei einem Krankenhaus unter bestimmten Voraussetzungen als Belegarzt tätig werden. Selbstverständlich wird der Arzt eine Patientenzuweisung nur in dieses Krankenhaus vornehmen und damit eine entsprechende Empfehlung an die Patienten abgeben. Der Arzt trifft gegebenenfalls auch hier schon nicht mehr allein aufgrund medizinischer Erwägungen die Entscheidung, wo oder durch wen der Patient weiterbehandelt werden soll. Dass er damit gegen die Interessen des Patienten handelt, wurde - zu Recht - zu keiner Zeit diskutiert.

Ist die Diskussion um Prämien für die Patientenzuweisung neu?

Auch hier muss man mit einem klaren Nein antworten. Nehmen niedergelassene Ärzte Zuweiserprämien an, verstößt dieses schon seit je her gegen die geltenden Berufsordnungen. Ob gleichzeitig eine strafbare Handlung im Rahmen des Strafgesetzbuch vorliegt, ist nach dem Einzelfall zu entscheiden. Zivilrechtlich können Verträge jedenfalls im Rahmen des Wettbewerbsrechts überprüft und entsprechendes Verhalten der Ärzte abgemahnt werden.

Es ist der Trend zu erkennen, Zuweiserpauschalen zwischen Ärzten und Kliniken oder zwischen Ärzten und sonstigen Leistungserbringern (zum Beispiel Sanitätshäusern) zu verbieten und unter Sanktionen zu stellen. Als Beispiel sei hierfür die neue Regelung des § 128 SGB (Sozialgesetzbuch) V, die seit dem 5. August 2009 im Zuge der Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten ist, erwähnt. Hiernach dürfen Leistungserbringer des SGB V Vertragsärzte nicht gegen Entgelt an der Versorgung beteiligen. Die Sanktionen, die an den Verstoß gekoppelt sind, können spürbar bis existenzvernichtend sein.

Es droht nach § 128 Absatz 3 SGB V der Ausschluss von der Versorgung der gesetzlich Versicherten für die Dauer von bis zu zwei Jahren.

Fazit: Die Diskussion wird derzeit überhitzt geführt. Die Problematik ist durchaus nicht neu. Was den Ärzten auf der einen Seite durch den Gesetzgeber zugebilligt wird, wird ihnen auf der anderen, privatrechtlichen Seite verboten. Von diesem Blickwinkel jedoch wird die öffentliche Diskussion nicht geführt.

Fakt ist sicherlich, dass die Freiheit des Arztes in der medizinischen Behandlung zu keiner Zeit allein von wirtschaftlichen Erwägungen geprägt sein sollte. Aber auch ohne eine Pauschale für die Patientenzuweisung kann ein Arzt heute schon längst nicht mehr losgelöst von wirtschaftlichen Betrachtungen entscheiden. Der niedergelassene Arzt ist mit und ohne Zuweiserpauschale heute auch Unternehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die Verträge zwischen Ärzten und Kliniken in Zukunft gestaltet werden. Eine Verflechtung der Bereiche zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Kliniken wird aber mit Sicherheit nicht mehr aufzuhalten sein.

Stand: 23.09.2009