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Medizin und Soziales - Rechtsschutz für Ärzte

Publiziert von:
RA Sebastian Vorberg LL.M.
am 02.09.2009


Selbst für gestandene Ärzte liegt das Problem einer effizienten Rechtsschutzversicherung häufig jenseits jeder Wahrnehmungsgrenze.

Und das aus gutem Grund, denn

  • bei Arzthaftungsfällen freut sich nur der Patient über effektive Rechtsschutzversicherungen. Für den Arzt wird hier die Haftpflichtversicherung tätig - und die bietet (fast) jedes Geschütz auf, um nicht zahlen zu müssen.

  • Vertragsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen sind häufig ausgeschlossen. Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht werden in den konkreten Verträgen meist weiter eingeschränkt.

  • Im Vertragsarztrecht wird in der Regel erst die gerichtliche Tätigkeit der Anwälte abgedeckt. Dies ist insbesondere deswegen prekär, weil häufig schon im außergerichtlichen Verfahren auf den vollständigen Vortrag geachtet werden muss, der im Gerichtsverfahren nicht mehr ergänzt werden kann.

Eine effektive Rechtsschutzversicherung ist im Medizinrecht häufig nicht gewährleistet.

Schon diese Ausnahmen zeigen, dass für den Arzt die meisten Rechtsschutzversicherungen nur in seltenen Fällen wirklich von Bedeutung sind. In Streitfällen fragen gestandene Anwälte für Medizinrecht vielleicht höflich nach, ob eine Versicherung vorhanden ist, sind sich jedoch im Klaren, dass ein tragfähiger Rechtsschutz grundsätzlich nicht vorhanden ist.

Sofern dann doch einer der seltenen Fälle vorliegt, in denen eine Rechtsschutzversicherung greifen könnte, so stehen außerdem die konkreten Konditionen in Frage. Die Schadenabwicklung wird nicht selten zu einem K(r)ampf. Fahrtkosten werden häufig nicht erstattet und die gesetzlichen Gebührensätze für Rechtsanwälte decken häufig nicht die Notwendigkeiten der hochspezialisierten Beratungen im Medizinrecht. Der Kampf mit den Versicherungen in der Abwicklung führt häufig schon dazu, dass der Anwalt hofft, eine Versicherung möge nicht vorliegen.

Das wirft die Frage auf, ob sich eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte denn überhaupt lohnt.

Wie immer kommt es bei der Beantwortung solcher Fragen ganz auf die Versicherung und deren Leistungen an. Einige Versicherungen haben erkannt, dass ihnen eine “scheinbare” Rechtsschutzversicherung, also mit hohen Prämien und ohne wirklichen Deckungsschutz, in ihren Kundenkreisen nur Ärger bringt. Daher sind heute wieder gute und umfassende Tarife auf dem Markt, die einen beachtenswerten Schutz auch aus Sicht des Medizinrechtsexperten zulassen.

Hierbei sind die Konditionen allerdings wichtiger als der Preis. Außerdem sollte im Kollegenkreis unbedingt in Erfahrung gebracht werden, ob die Versicherungen in der Abwicklung kooperativ sind oder eher versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen. Häufig haben hier die Versicherungsmakler bereits einige Erfahrungswerte.

Bei Rechtsschutzversicherungen gilt das Motto: Ganz oder gar nicht. Die medizinrechtlichen Fragestellungen der Ärzte sind jedoch vielfältig und sollten auch nicht vernachlässigt werden. So kann eine gute Zusammenarbeit von Arzt, Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung den unternehmerischen Erfolg begleiten und sichern. Gerade für kleinere Praxen kann sich daher eine gute Rechtsschutzversicherung nachhaltig lohnen.

Stand: 02.09.2009