Immobilienrecht - Hausverlosung II |
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Hausverlosung im Ausland - das Verbot der Veranstaltung von Glücksspielen ohne behördliche Genehmigung und die Werbung dafür gilt für den Bereich der BRD. |
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Das gilt auch für in Deutschland über das Internet zugängliche Glücksspiele, wenn der Ort der Veranstaltung in einem anderen Land liegt. Handelt es sich um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, kommt es darauf an, ob in diesem Staat das Glücksspiel zulässig ist und gegebenenfalls die dafür erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. In Österreich beispielsweise sind Verlosungen von Grundstücken mit behördlicher Genehmigung möglich, in Spanien ebenfalls. Das österreichische Ministerium für Finanzen beispielsweise hat die häufigsten Fragen zu einer derartigen Verlosung auf einer eigenen Website zusammengestellt. Verschiedene deutsche Gerichte haben die Eröffnung von Verfahren wegen Verstoßes gegen § 284 Strafgesetzbuch (StGB) mit der Berufung auf europarechtliche Grundsätze abgelehnt. Eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Konzession sei eine ausreichende Grundlage für ein auch in Deutschland durchgeführtes, hier aber eigentlich unzulässiges Glücksspiel. Im so genannten Gambelli Urteil des Europäischen Gerichtshofes ( EuGH ) haben die Richter entschieden, dass ein Veranstalter von Wetten mit einer nationalen Lizenz seine Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten darf, in denen ein derartiges Glücksspiel untersagt ist. Ein Verbot wäre eine Beschränkung der im europäischen Vertrag verankerten Niederlassungsfreiheit und des Dienstleistungsverkehrs ( EuGH vom 6.11.2003 C 101/01 Gambelli ). Veranstaltungen von Glücksspielen in Nicht - EU - Staaten, in denen diese Glücksspiele erlaubt sind, unterliegen dem Recht des Ziellandes, also etwa der Bundesrepublik Deutschland. Eine Berufung auf den EU Vertrag ist in diesem Falle nicht möglich, wenngleich die Verfolgbarkeit möglicherweise schwierig ist. Wichtige Punkte zum Thema Hausverlosung
Stand: 11.09.2009 |
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