Immobilienrecht - Hausverlosung
Publiziert von:
Rechtsanwalt
Peter Schotthöfer
am 11.09.2009
Grillparzerstraße 38
81675 München
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Hausverlosung
Hausverlosung - der Königsweg zum Glück? In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten ist auch der Verkauf von Immobilien nicht einfach.
Eine völlig neue Möglichkeit scheint hier der Weg der Hausverlosung. Alle Beteiligten profitieren: der Verkäufer erhält den Erlös, den er sich vorstellt, der Gewinner wird für den Preis eines Loses Eigentümer einer Immobilie. Sogar der Staat bekommt eine Lotteriesteuer und die Verlierer müssen nur einen relativ kleinen Verlust verschmerzen.
Dabei ist die Chance zu gewinnen im Vergleich zu den staatlichen Lotterien ungleich größer. Während die Gewinnchance bei der staatlichen Lotterie angeblich etwa 1:140 Millionen beträgt, ist sie bei einer Hausverlosung erheblich besser. Bei einem Preis von beispielsweise 50 Cent für ein Los und einem Kaufpreis/Wert des Objektes von 250.000 Euro würde sie bei 1:500.000 liegen. Eine win-win-Situation für alle?
Wie immer gibt es bei einer brillant erscheinenden Idee auch Schwierigkeiten. Diese sind zunächst mal rein praktischer, aber auch rechtlicher Art.
Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen einem Gewinnspiel und einem Glücksspiel. Als Gewinnspiel bezeichnet man ein Spiel, bei dem nicht der Zufall, sondern die Fähigkeiten oder Kenntnisse der Teilnehmer über Gewinn oder Verlust entscheiden. Derartige Spiele sind grundsätzlich zulässig. Bei einem Glücksspiel entscheidet allein der Zufall über Gewinn oder Verlust. Auf Fähigkeiten oder Kenntnisse kommt es dagegen nicht an. Allerdings kann aus einem grundsätzlich zulässigen Gewinnspiel ein unzulässiges Glücksspiel werden. Wenn zum Beispiel die verlangten Fähigkeiten oder Kenntnisse ohne weiteres von den meisten erbracht werden, entsteht schnell die Gefahr, dass letztlich doch der Zufall entscheidet.
Die Veranstaltung von Glücksspielen ist wegen des gesetzlich festgelegten Glücksspielmonopols dem Staat vorbehalten. Glücksspiele sind nur mit vorheriger, behördlicher Genehmigung zulässig. Die Veranstaltung eines Glücksspiels ohne die entsprechende Genehmigung kann für die Beteiligten zur strafrechtlichen Verfolgung führen. Allerdings erlaubt der Rundfunkstaatsvertrag den Sendern die Durchführung von Glücksspielen innerhalb des Mediums unter der Voraussetzung, dass der Einsatz für die Teilnahme nicht mehr als 50 Cent beträgt.
Ein Blick in das Internet zeigt eine Vielzahl von Plattformen, auf denen Objekte, insbesondere Immobilien, verlost werden.
Die meisten Plattformen befinden sich in Österreich, da die rechtlichen Anforderungen an eine Hausverlosung in Österreich wesentlich niedriger sind als hier zu Lande. Es finden sich auch Angebote aus Spanien, Mallorca, sogar aus Thailand.
Vor allem bei Angeboten im Ausland werden in der Regel mehr als 50 Cent als Einsatz verlangt, die Höhe reicht über 99 Euro bis zu 149 Euro. Als Einsatz wird das Entgelt bezeichnet, das erforderlich ist, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Bereits ein Betrag von einem Cent ist - zum Beispiel nach Ansicht der Regierung von Mittelfranken - als Einsatz anzusehen. Wie erwähnt, ist es aber den Fernsehanstalten erlaubt, Glücksspiele durchzuführen und dafür zu werben, wenn der Einsatz 50 Cent nicht übersteigt. Zahllose derartige Veranstaltungen in den Privatsendern belegen den Erfolg dieses Konzeptes. Offensichtlich halten sich auch die Staatsanwaltschaften an diese Bagatellgrenze und schreiten nicht ein, wenn nicht mehr als 50 Cent für die Teilnahme meist per Telefon verlangt werden. Jedenfalls sind strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen insoweit nicht bekannt geworden.
Kosten einer Hausverlosung
Soll etwa für eine Immobilie ein Erlös von 250.000 Euro erzielt werden, setzt dies bei einem Preis von 50 Cent pro Los 500.000 Teilnehmer voraus. Diese hohe Zahl an Teilnehmern muss zunächst einmal gefunden werden. Dazu ist ein nicht unbeachtlicher Aufwand an Werbung erforderlich. Ein Auftritt im Internet muss erstellt werden, ebenso wie fundierte Teilnahmebedingungen. Eingehende Zahlungen müssen verwaltet und gegebenenfalls sogar zurückbezahlt werden, wenn das gewünschte Ergebnis nicht zu Stande kommt. Schließlich muß die Ermittlung des Gewinners der Hausverlosung und die Eigentumsübertragung organisiert werden. Das bedeutet Kosten für Programmierung, Rechtsberatung, Einschaltung eines Treuhänders und so weiter, die vom Veranstalter vorab getragen werden müssen.
Teilnahmebedingungen bei Glücksspielen und Gewinnspielen.
Ein weiteres Problemfeld sind die Teilnahmebedingungen. Im Interesse einer reibungslosen Veranstaltung sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Veranstaltung durchgeführt wird. Dazu gehört es zum Beispiel, festzulegen, wann eine Aktion beginnt, wann sie endet und wer daran teilnehmen darf (keine Minderjährigen!). Hinzu kommen die Art und Weise der Zahlung, die Modalitäten der Rückzahlung, wenn die gewünschte Summe binnen einer bestimmten Frist nicht erreicht wird und vieles andere mehr. Auch die wesentlichen Bedingungen der Übergabe des Objektes ( Freiheit von Lasten, Übertragung des Eigentums, Mängelhaftung et cetera) sollten bereits hier bekanntgegeben werden.
Stand: 11.09.2009
