Schifffonds - unsinkbar war gestern.

Renditen im zweistelligen Bereich sollten die Schifffonds bringen, bis zu 63 Prozent Rendite pro Jahr oder Kapitalrückflüsse von 224 Prozent bei Ende der Laufzeit, rechneten die auf Schiffsbeteiligungen spezialisierten Fondshäuser den Anlegern vor. Tatsächlich haben die Schifffonds und damit die Anleger jahrelang von der Globalisierung und der starken Zunahme des Geldhandels profitiert.

Die Nachfrage nach Frachtraum ist allerdings während der Finanzkrise erheblich gesunken, und damit auch die Charterraten, die häufig nicht mal mehr zur Deckung der Schiffsbetriebskosten ausreichen. Somit sind Containerschiffe, mit denen die Rohstoffe und Exportgüter effizient über die Weltmeere transportiert werden könnten, weit weniger gefragt, als dies noch vor kurzem wahrscheinlich erschien. Doch gerade Containerschiffe waren und sind ein beliebtes Anlageobjekt für geschlossene Schifffonds. Die Charterraten für Containerschiffe sanken 2008 wie Blei: Lagen die täglichen Charterraten Anfang 2008 noch bei rund 28.000 US-Dollar so lagen sie am Ende des Jahres bei etwa 5.600 US-Dollar. Das entspricht einem Verlust von 80 Prozent.

Die wirtschaftliche Lage mancher Schifffonds wird zunehmend prekär.

Die Lage für die Anleger der Fonds, die von Anfang an nur Charterverträge mit geringen Laufzeiten von lediglich drei bis fünf Jahren abgeschlossen haben, ist besonders prekär. Auf den Schiffen lasten hohe Verbindlichkeiten, die häufig nicht mehr oder nur unzureichend bedient werden können.

Deshalb drohen den Anlegern gerade in relativ jungen Schifffonds mit hohen Verbindlichkeiten, meist Rückforderungen gewährter Ausschüttungen oder sogar Nachschussforderungen, um einen Totalverlust des Investments zu vermeiden.

Doch ist es für die Anleger wirklich sinnvoll, weiter frisches Kapital in das „sinkende Schiff“ zu investieren?

Gerade bei Nachschuss- beziehungsweise Rückzahlungsverpflichtung der Fondsgesellschaft stellen sich nicht wenige Anleger die Frage, wie sie das - sprichwörtlich - sinkende Schiff möglichst schadlos verlassen können. Die Rechtssprechung zu den geschlossenen Immobilienfonds ist auch auf Schifffonds anwendbar. Auch hier ist die Haftung des Vermittlers wegen falscher / oder unzureichender Risikoaufklärung ein wichtiger Ansatzpunkt.

Die „kick-back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofes (BGH) gilt auch für Schifffonds. Danach haben Anleger, welche die Beteiligung durch ihre Bank - gegebenenfalls sogar mittels Bankkredit - teilfinanziert haben, gute Chancen, den entstandenen Schaden ersetzt zu erhalten, wenn ihnen Ausgabeaufschläge von ihrer Bank nicht mitgeteilt wurden.

Rechtsprechung schafft Chancen für Gebeutelte

Bankberater schulden ebenso wie freie Anlageberater eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört auch die Analyse der Vermögensverhältnisse des Anlegers und die Empfehlung eines geeigneten Produkts, über dessen Risiken vollständig und richtig aufzuklären ist.

Bei unrichtigen Angaben im Prospekt haben Anleger zudem einen Anspruch gegen die Prospektherausgeber und -verantwortlichen.Wichtig ist auch hier die fachmännische Prüfung der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche. Insoweit ist auf die Kenntnis des Anlegers vom Prospektfehler für den Beginn der dreijährigen Verjährung abzustellen.

Stand: 21.07.2010