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Arbeitgeberinsolvenz
Rechte der Arbeitnehmer im Insolvenzfall. weitere Informationen zu: Arbeitgeberinsolvenz |
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Betriebliche Übung
Für “immer und ewig” gebunden? weitere Informationen zu: Betriebliche Übung |
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Betriebsübergang
Übertragung eines outgesourceten Lagerbetriebs. weitere Informationen zu: Betriebsübergang |
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Headhunting
Das Abwerben von hoch qualifizierten Mitarbeitern durch Headhunter findet auch in wirtschaftlich schweren Zeiten statt. weitere Informationen zu: Headhunting |
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Anzeichen für Mobbing
Betroffene, Vorgesetzte, Kollegen und involvierte Familienangehörige stehen den auf den ersten Blick harmlos erscheinenden Problemen oftmals hilflos gegenüber. weitere Informationen zu: Anzeichen für Mobbing |
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Nebentätigkeit
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber meinen, eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers verbieten zu dürfen oder von ihrer Erlaubnis abhängig zu machen. weitere Informationen zu: Nebentätigkeit |
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Internetzugang I
Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. weitere Informationen zu: Internetzugang I |
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Internetzugang II
In rechtlicher Hinsicht ist es eine entscheidende Weichenstellung, ob der Arbeitgeber die private Internet- und/oder E-Mail-Nutzung gestattet oder verbietet. weitere Informationen zu: Internetzugang II |
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Internetzugang III
Rechtlich problematisch ist bei erlaubter, privater Nutzung von “dienstlichen” E-Mail-Accounts das Filtern und Löschen von Spam-E-Mails durch den Arbeitgeber. weitere Informationen zu: Internetzugang III |
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Schadenersatz
Anspruch des Mobbingopfers auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber. weitere Informationen zu: Schadenersatz |
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SOKA Bau
Häufig sollen im Geltungsbereich der Bautarifverträge rückwirkend hohe Beiträge an die Zusatzversorgungskasse Bau / Sozialkassen Bau (SOKA-Bau) abgeführt werden. weitere Informationen zu: SOKA Bau |
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Tarifvertrag
Für eine Vielzahl von Branchen bestehen in der Bundesrepublik Deutschland Tarifverträge zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften. weitere Informationen zu: Tarifvertrag |
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Zeugnisberichtigung
Die Nichterwähnung branchenüblicher Formulierungen stellt ein beredtes Schweigen dar, der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung. weitere Informationen zu: Zeugnisberichtigung |
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