Arbeitsrecht - Leistungsbezogen

 
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Entgelt I

Seit der Reform des Schuldrechts zum 1. Januar 2002 sind die Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf Arbeitsverträge anzuwenden.

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Entgelt II

Die Einzelheiten der Vergütungspflicht des Arbeitgebers bereiten im Arbeitsverhältnis oft erhebliche Probleme.

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Entgelt III

Der Widerrufsvorbehalt muss auch den Anforderungen des § 308 Nr. 4 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genügen.

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Entgelt IV

Vom Widerrufsvorbehalt ist der Freiwilligkeitsvorbehalt zu unterscheiden, denn bei diesem Vorbehalt entsteht kein Anspruch, der widerrufen werden müsste.

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Entgelt V

Anrechnungsvorbehalte werden in Fällen vereinbart, in denen neben dem Tariflohn eine übertarifliche Zulage gezahlt wird.

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Entgelt VI

Die Ausgestaltung des leistungsbezogenen Entgelts.

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Entgelt VII

Die flexible Gestaltung eines zusätzlichen, leistungsbezogenen Entgelts ermöglicht dem Arbeitgeber, in wirtschaftlich schlechten Zeiten flexibel zu reagieren.

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Thema des Tages vom 18.03.2010
Thema des Tages
RA Kurt-Günther Geiger
Ein (gewerblicher) Mieter zieht um und erhebt sofort Klage auf Rückzahlung der Kaution.

Eine Kanzlei stellt sich vor ...
Rechtsanwalt
Volkmar Lammers


Zweigertstr. 14
45130 Essen

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