Viele Anwender („User“) nutzen das Internet völlig blauäugig und ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns Gedanken zu machen.
Es gibt nur wenige Bereiche des täglichen Lebens, an denen so viele natürliche und juristische Personen teilnehmen, die großteils so schlecht über eben diesen Bereich informiert sind, wie das Internet.
Vermeintliche Schnäppchen beim Download von Spielen, Klingeltönen, Musik und Filmen sind urheberrechtlich hoch gefährlich. Wenn durch den Bezug der Daten Urheberrechte verletzt werden, macht sich derjenige, der die Daten illegal bezieht und nutzt, schadenersatzpflichtig. Firmen und Rechteinhaber suchen inzwischen gezielt nach illegalen Vertrieben ihrer urheberrechtlich geschützten Werke. Wenn eine Urheberrechtsverletzung entdeckt wird, werden Rechtsanwälte beauftragt. Die User, die Urheberrechte verletzt haben, werden dann abgemahnt und aufgefordert, strafbewährte Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Mit diesen Erklärungen verpflichtet man sich, die Urheberrechte des Rechteinhabers künftig nicht mehr zu verletzen. Für jeden Fall einer weiteren Urheberrechtsverletzung muss man sich verpflichten, eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro oder mehr zu zahlen.
Hinzu kommen vom Betroffenen zu zahlende Gebühren der Rechtsanwälte in erheblicher Höhe.
Daten in Form von Spielen, Bildern, Musik, Filmen und so weiter sollten unbedingt nur von bekannt seriösen Anbietern im Internet (Napster, iTunes et cetera) bezogen werden. Selbst wenn ein unbekannter Anbieter verspricht, dass er zum Vertrieb berechtigt ist, handeln seine Kunden mit dem Bezug von Musik oder anderem rechtswidrig, falls er nicht tatsächlich vom Urheber berechtigt wurde. Das Versprechen alleine begründet keine Berechtigung zum Verkauf von Software.
Auch die Staatsanwaltschaften haben inzwischen eigene Abteilungen für die Verfolgung von Internet-Straftaten. Je nach Umfang des Fehlverhaltens drohen empfindliche Geld- und andere Strafen.
Andererseits gibt es auch viele schwarze Schafe, die sich die allgemeine Unsicherheit im Internet zu Nutze machen.
Wenn man eine Abmahnung mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet oder ähnlichem von Rechtsanwälten oder Unternehmen erhält, ist zunächst Vorsicht geboten. Nur der wirkliche Inhaber der nachweislich verletzten Urheberrechte hat Zahlungs- und andere Ansprüche.
Es ist davon auszugehen, dass eine nicht unerhebliche Zahl zu unrecht in Anspruch Genommener unberechtigte Forderungen schnell und still begleicht, um kein Aufsehen zu erregen. Insbesondere wenn die Abmahnung und Forderung im Zusammenhang mit nicht jugendfreiem Bild- und Filmmaterial steht, ist das Bestreben, die vermeintlich rechtswidrig begangenen Sachverhalte schnell und ohne Aufsehen zu erledigen oft groß. Die Angegangenen zahlen meist, ohne sich zu informieren. Genau diesen Umstand machen sich Betrüger zu Nutze und versuchen, daraus rechtswidrig Profit zu schlagen.
Wer in Anspruch genommen wird, sollte unbedingt Rat von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einholen, ob die Forderungen berechtigt sind.
Ein Anbieter, der Waren oder Dienstleistungen über seine Homepage anbietet, muss große Sorgfalt bei deren Erstellung walten lassen. Unternehmer, die Waren oder anderes im Internet anbieten müssen alle potentiellen Kunden umfangreich über eigene Daten, Widerrufsrechte und ähnliches aufklären. Dies hat der Gesetzgeber in einer eigenen Verordnung und Gesetzen geregelt (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht, BGB-InfoV, BGB und so weiter).
Wer dies als Unternehmer für sein Online-Angebot nicht beachtet, verhält sich wettbewerbswidrig und riskiert kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern und eventuell auch gerichtliche Unterlassungsverfügungen.
Vor Geschäften im Internet empfiehlt es sich in jedem Falle, sich erst über seine Rechte und Pflichten zu erkundigen. Insbesondere der Online-Auftritt und die Gestaltung der Homepage eines unternehmerisch und gewerblich Handelnden bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Hier sollten unbedingt informierte Stellen (zum Beispiel die Handwerkskammer) oder auch ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Stand: 08.12.2008
