Arzt muss Patienten mit akuter Herzerkrankung sofort ins Krankenhaus einweisen
Ein Patient litt schon seit Jahren unter einer koronaren Herzerkrankung. Als er einen enormen Druck in der Brust spürte, begab er sich zu seinem Hausarzt, einem Facharzt für Allgemeinmedizin und schilderte seine Beschwerden. Er wies ihn zugleich darauf hin, dass er dieselben Symptome vor sieben Jahren gehabt habe und er von seinem früheren Arzt in eine Universitätsklinik eingewiesen worden sei, um einen Herzkatheder zu setzen und eine Arterienverkalkung zu beseitigen. Sein Hausarzt fertigte daraufhin ein EKG an, verordnete einige Medikamente und riet dem Patienten zur Durchführung einer Herzkathederuntersuchung. Vier Tage später begab er sich wegen der gleichen Symptome erneut zu diesem Arzt. Dieser verblieb bei seiner Therapie. Zwei Tage später erlitt der Patient einen Herzinfarkt und wurde als Notfall in ein Krankenhaus eingewiesen.
Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte den Arzt zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro. Er habe sorgfaltswidrig nicht erkannt, dass es sich bei den Beschwerden um ein akutes Koronarsyndrom gehandelt habe. Nach den Feststellungen des Gerichtes habe es im EKG deutliche Veränderungen gegeben. Der Arzt hätte seinen Patienten darauf hinweisen müssen, dass die Notwendigkeit einer sofortigen Herzkathederuntersuchung bestanden habe und ihn notfallmäßig ins Krankenhaus einweisen müssen.
OLG Bamberg vom 04.07.2005, Az. 4 U 126/03
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