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Zivilrecht - Safesicherheit

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.10.2005


Safesicherheit

Grad der Sicherheit des Hotelsafes muss detailliert dargestellt werden

Ein Ehepaar hatte seine Bargeldbestände und Schmuckstücke im Safe des von ihm besuchten Hotels aufbewahrt. Der Safe wurde von Dieben abgeschraubt und samt Inhalt im Wert von mehreren Zehntausend Euro komplett gestohlen. Der Hotelbetreiber hatte den Gästen gesagt, dass der Safe sicher sei, hatte aber verschwiegen, dass es bereits einige Zeit zuvor einen Diebstahl von Gegenständen aus dem Safe gegeben hatte. Das Paar verlangt nun den Ersatz der Schmuckstücke und des Geldes.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Hotelbetreiber den Verlust der Gegenstände schuldhaft verursacht habe und deshalb ersatzpflichtig sei. Dabei sei nicht nur auf den vorherigen Diebstahl abzustellen. Der Hotelbetreiber hätte nach Meinung des Gerichtes den Gästen mitteilen müssen, dass der Safe mit relativ einfachsten Mitteln komplett aus der Einrichtung entfernt werden könne. Das Unterlassen der Mitteilung sei als Fahrlässigkeit zu werten. Deshalb sei der Hotelbetreiber schadenersatzpflichtig.

OLG Karlsruhe vom 27.01.2005, Az. 12 U 142/04

Stand: 19.10.2005