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Zivilrecht - Kinobeleuchtung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Eine unbeleuchtete Treppenstufe im Kino führt nicht immer zu Schmerzensgeldanspruch.

Eine Besucherin eines Kinos wollte während der Filmvorführung auf die Toilette gehen. Dabei stolperte sie über eine Treppenstufe, die parallel zu den Sitzreihen verlief und zog sich dabei einen Fersenbeinbruch zu. Sie verlangt nun vom Kinobetreiber Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie behauptet, die Beleuchtung der Treppenstufe habe nicht funktioniert. Deshalb sei es zum Sturz gekommen. Der Kinobetreiber lehnte eine Zahlung ab. Die Beleuchtung sei täglich kontrolliert worden, mehr sei ihm nicht zuzumuten.

Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage der Kinobesucherin ab. Dabei komme es gar nicht auf die Frage an, ob die Beleuchtung funktioniert habe oder nicht. Mit der täglichen Kontrolle der Beleuchtung komme der Kinobetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht in ausreichendem Maße nach. Außerdem habe sich die Kinobesucherin bei Betreten des Saales in ausreichender Weise mit den Örtlichkeiten bekannt machen können. Weiterhin sei von einem Besucher, der sich durch die Dunkelheit während der Vorführung durch die Gänge bewegt ein erhöhtes Maß an Vorsicht zu erwarten.

OLG Bamberg vom 23.7.2004, Az. 6 U 26/04

Stand: 13.10.2005