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Zivilrecht - Auslandszulage

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 06.12.2005


Ersatzfähigkeit von Auslandsverwendungszulage

Eine Autofahrerin verursachte beim Linksabbiegen auf schuldhafte Weise einen Verkehrsunfall. Dabei wurde eine Soldatin verletzt. Der Unfall hatte zur Folge, dass die Soldatin nicht an einem Auslandseinsatz teilnehmen konnte. Sie machte gegen die Autofahrerin als Halterin und Fahrerin u.a. einen Verdienstausfallschaden geltend und möchte die nicht gezahlte Auslandsverwendungszulage ersetzt haben.

Das Oberlandesgericht Hamm bekräftigte die Ansicht der Vorinstanz und entschied, dass die Soldatin von der Unfallgegnerin die Zahlung von Schadensersatz in Höhe der entgangenen Auslandsverwendungszulage verlangen könne. Hierbei handele es sich um einen ersatzfähigen Verdienstausfallschaden. Dies ergebe sich daraus, dass es sich dabei um eine Zulage zum Grundgehalt und nicht lediglich um eine Entschädigung handele.

OLG Hamm vom 10.10.2005, Az. 13 U 52/05

Stand: 06.12.2005