Ein treuhänderischer Anwalt kann bei einem Anlageverlust haften
Ein Anleger war Opfer einer betrügerischen Anlagefirma geworden. Er hatte Geld bei der Firma angelegt. Zur "Sicherung der Einlagen" war ein Rechtsanwalt eingeschaltet worden, über dessen Konten die Geldtransfers abgewickelt werden sollten. Außerdem wurde der Rechtsanwalt als Treuhänder bestellt. Die gesamte Einlage ging verloren. Der Anleger verlangte Schadenersatz. Der Rechtsanwalt habe die Anlage nicht ausreichend beaufsichtigt. Insbesondere habe der Rechtsanwalt nicht über eine Änderung der Zahlungsmodalitäten informiert, die letztlich zum Verlust der Anlage geführt habe.
Der Bundesgerichtshof gab dem Anleger teilweise recht und verurteilte den Anwalt zum Ersatz von 50 Prozent der verlorenen Einlage. Durch dessen Einschaltung sei bei dem Anleger ein Vertrauenstatbestand entstanden, der bei der Entscheidung berücksichtigt werden müsse. Dem entgegengebrachten Vertrauen sei der Rechtsanwalt nicht gerecht geworden, da er den Missbrauch nicht verhindert habe. Da sich allerdings auch der Anleger nicht um die Überwachung der Anlage gekümmert habe, sei ein hälftiger Schadensausgleich angemessen.
BGH vom 13.5.2004, Az. III ZR 368/03
Stand: 14.10.2005
