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Zivilrecht - Verfahrensdauer

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.10.2005


Verfahrensdauer

Eine überlange Verfahrensdauer verletzt die Beteiligten in ihren Justizgrundrechten.

In einem Zivilprozess wurde im Jahre 1989 ein Anspruch geltend gemacht. Bis in das Jahr 2003 hinein erging noch kein Urteil. Das Landgericht Frankfurt begründete die lange Verfahrensdauer mit der Komplexität des Sachverhaltes, dem kontraproduktiven Verhalten der Beteiligten und eigener Arbeitsüberlastung. Deswegen erhob eine der Parteien Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips.

Das Bundesverfassungsgericht gab den Beschwerdeführern recht. Mit zunehmender Dauer eines Prozesses verdichte sich der Justizgewährleistungsanspruch der Parteien. Die Gerichte seien in einer solchen Situation angehalten, sämtliche zur Verfahrensbeschleunigung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Insbesondere müssten sich die betroffenen Richter bemühen, von anderen Aufgaben freigestellt zu werden, um das anhängige Verfahren zu beenden. Das Bundesverfassungsgericht stellte die Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Zustandes fest und verpflichtete das Landgericht Frankfurt, nunmehr alle Maßnahmen zur Beendigung des Rechtsstreites zu ergreifen.

BVerfG vom 06.12.2004, Az. 1 BvR 1977/04

Stand: 19.10.2005