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Zivilrecht - Parkplatzbeleuchtung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Der Betreiber eines Parkplatzes muss für ausreichende Beleuchtung sorgen.

Wegen einer Unebenheit auf einem Parkplatz war die Besucherin eines Krankenhauses gestürzt und hatte sich mehrere Verletzungen zugezogen. Sie verlangt nun Schmerzensgeld vom Krankenhausbetreiber. Sie macht geltend, dass der Parkplatz nicht ausreichend ausgeleuchtet war, der festgestellte Lichtwert bleibe unter den Vorschriften der DIN.

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage ab. Jeder Betreiber eines Parkplatzes habe die Pflicht, für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Der Umfang richtet sich nach dem, was ein vernünftiger Besucher erwarten darf. Nach dem Sachverständigengutachten aber habe durch einen Beleuchtungsmast eine ausreichende Belichtung stattgefunden. Die Unterschreitung der DIN sei zwar ein Indiz für eine Pflichtverletzung, jedoch müssten immer auch die Umstände des Einzellfalles beachtet werden. Wenn dann eine ausreichende Beleuchtung festgestellt werde, liege keine Pflichtverletzung vor.

OLG Hamm vom 22.3.2004, Az. 13 U 198/03

Stand: 13.10.2005