AdvoGarant

Zivilrecht - Fehlbehauptung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Eine bloße Korrektur einer falschen Behauptung ist nicht ausreichend.

Auf einer Internetseite erschien ein Artikel, in dem behauptet wurde, dass ein Politiker bei der Vergabe von Leistungen im Rahmen des Wahlkampfes persönliche Freunde bevorzugen würde. Bereits einen Tag später wurde der Artikel inhaltlich korrigiert. Der Politiker verlangte von den Betreibern der Internetseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies wurde verweigert, die Betreiber meinten, dass der betreffende Artikel ja umgehend korrigiert wurde und deshalb niemand mehr ein Interesse an einer Korrektur habe.

Dies sah das Kammergericht Berlin anders und verurteilte den Internetbetreiber zur Abgabe der verlangten Unterlassungserklärung. Nur so könne endgültig abgesichert werden, dass die falsche Berichterstattung nicht wiederholt werde. Auch werde nur so verhindert, dass die unkorrekten Tatsachen in einem anderem Zusammenhang wieder in die redaktionelle Arbeit einbezogen werden.

Kammergericht vom 15.11.2004, Az. 9 W 154/04

Stand: 13.10.2005