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Zivilrecht - Beweislast

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 13.10.2005


Ein Behandlungsfehler führt zu Beweislastumkehr.

Bei einem Unfall hatte sich eine Motorradfahrerin zahlreiche Verletzungen zugezogen. Nach einem längerem Krankenhausaufenthalt wurde sie entlassen. Eine Röntgenaufnahme des Beckens erfolgte nicht. Da sie weiterhin erhebliche Schmerzen hatte, begab sie sich zu einem anderem Arzt. Dieser stellte fest, dass bei dem ersten Krankenhausaufenthalt ein Bruch des Beckens übersehen wurde. Die Motorradfahrerin verlangt nunmehr vom erstbehandelnden Krankenhaus Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Krankenhaus lehnte ab. Die Motorradfahrerin habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Schmerzen auf die fehlende Röntgenaufnahme und die deswegen unterbliebene Behandlung zurückzuführen seien.

Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht. Unbestritten sei, dass ein Behandlungsfehler vorliege. Auch seien die fortgesetzten Schmerzen die typische Folge des Unterbleibens der Behandlung des Beckenbruches. Deshalb sei es Sache des erstbehandelnden Krankenhauses, nachzuweisen, dass die Schmerzen nicht Folge der Fehlbehandlung seien. Dieser Nachweis sei nicht gelungen.

BGH vom 27.4.2004, Az. VI ZR 34/03

Stand: 13.10.2005