Mallorca-Police
Verzichten Sie nicht auf die so genannte „Mallorca-Police“, wenn Sie im Ausland ein Fahrzeug anmieten.
So stellen Sie sicher, dass ein ausreichender Haftungsschutz bei Schäden durch den Mietwagen gewährleistet ist. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz bewahrt Sie vor finanziellen Nachteilen, trotz teilweise bedenklich niedriger Deckungssummen im Ausland.
Die „Mallorca-Police“ gilt in ganz Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Urlauber, die nach Marokko oder in den asiatischen Teil der Türkei reisen wollen, müssen den Geltungsbereich bei ihrer Versicherung erweitern lassen. Für die Einreise mit dem Auto wird dort auch die so genannte „Grüne Karte“ verlangt, die als Versicherungsnachweis gilt und bei jeder Versicherung erhältlich ist. Nach dem seit 1991 vorgeschriebenen EU-Mindeststandard liegen die Deckungssummen für Personenschäden bei 350.000 Euro pro Unfallopfer, für Sachschäden bei 100.000 Euro, beziehungsweise 600.000 Euro pauschal.
Die gesetzlichen Deckungssummen sind in Deutschland wesentlich höher. Sie liegen für Personenschäden bei 2,5 Millionen Euro pro Unfallopfer (bis zu 7,5 Million Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen), für Sachschäden bei 500.000 Euro sowie für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Besonders problematisch ist ein Fehlen der Mallorca-Police bei Unfällen in Ländern mit extrem geringen Deckungssummen.
Als Beispiel sei das Urlaubsland Türkei (europäischer Teil) genannt. Hier sind Sachschäden beispielsweise nur mit rund 7.000 Euro und Personenschäden mit umgerechnet etwa 177.000 Euro gedeckt. Bei einem verschuldeten Unfall mit einem Sachschaden von bespielsweise 20.000 Euro müsste der Urlauber die nicht gedeckte Schadensumme von 13.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Dramatisch sind dann Unfälle mit Personenschäden. Gerade hier können ohne Probleme Schadenssummen in Millionenhöhe erreicht werden. Legt man hier den EU-Mindeststandard zugrunde, kann ein selbst verschuldeter Unfall den finanziellen Ruin bedeuten.
Sorgen Sie daher bereits vor Antritt des Urlaubs oder der Reise dafür, dass ein Versicherungsschutz über eine Mallorca-Police besteht. Diese Police gleicht die Differenz zwischen der ausländischen und der im deutschen Versicherungsvertrag vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme bei Bedarf aus. Viele deutsche Kfz-Versicherer haben sie in den letzten Jahren in ihre Verträge integriert.
Prüfen Sie schon vor Urlaubsbeginn ihre Versicherungsunterlagen oder erkundigen Sie sich bei ihrer Autoversicherung.
Ein nachträglicher Abschluss dieser Zusatzversicherung ist für etwa 20 Euro möglich. Dieser Zusatz wird von vielen Versicherern und Automobilclubs als Mallorca-Police oder Traveller-Police angeboten.
Schließen sie für einen Mietwagen grundsätzlich eine Vollkasko-Versicherung ab. Sonst müssen Sie als Mieter für Schäden durch Einbruch, Diebstahl oder zum Beispiel Vandalismus selbst aufkommen. Die Frage, ob Sie den Mietwagen noch zu Hause oder erst im Ausland anmieten, ist Geschmackssache. Schnäppchenjäger schwören auf die Angebote vor Ort. Zu Hause haben Sie aber mehr Möglichkeiten, Angebote verschiedener Anbieter zu prüfen, zum Beispiel über das Internet. Im Übrigen sind bei der Buchung von zu Hause aus die Verträge auf Deutsch verfasst und bei Streitigkeiten mit der Autovermietung gilt der deutsche Gerichtsstand. Angebote großer, internationaler Vermieter sind meist etwas teurer. Dafür weisen die Fahrzeuge im Allgemeinen eine bessere Pflege und einen besseren Sicherheitsstandard auf.
Überaus wichtig ist eine ordentliche Fahrzeugübergabe.
Protokollieren sie alle Vorschäden schriftlich im Vertrag. Testen Sie darüber hinaus Bremsen, Licht und prüfen Sie die Reifen auf Risse und Profiltiefe. Kontrollieren sie auch die Sicherheitsausstattung auf Vollständigkeit und den Benzinstand. Ein vollgetanktes Auto muss vollgetankt zurückgegeben werden. Sofern der Vermieter, wie immer häufiger üblich, das Auto mit leeren Tank herausgibt, geben Sie es selbstverständlich auch mit leerem Tank zurück. Diesen Punkt stimmen sie besser genau mit dem Vermieter ab, um Mißverständnisse zu vermeiden.
Stand: 10.12.2007
