In der Teilkaskoversicherung ist bekanntlich unter anderem der Wildschaden mitversichert.
Hierunter fällt der Zusammenstoß mit bestimmtem Haarwild, wie zum Beispiel Hirschen, Rehen, Hasen, Füchsen, Wildschweinen und Mardern. Darüber hinaus gibt es inzwischen Versicherer, die auch den Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen versichern.
Den Zusammenstoß als Ursache eines Schadens muss der Versicherungsnehmer voll beweisen.
Ein Augenzeuge (beispielsweise der Beifahrer) ist hier sehr hilfreich. Aber auch Indizien, wie zum Beispiel Spuren von Tierhaaren oder ein verendetes Wild in der Nähe des Unfallortes können nach den Regeln des Anscheinsbeweises genügen, sofern es sich um größeres Wild handelt. Weitere Beweiserleichterungen (wie zum Beispiel im Bereich des Kfz-Diebstahls, wo ja die konkrete Wegnahme des Kfz fast nie bewiesen werden kann) werden von der Rechtsprechung bei Wildschäden allerdings nicht eingeräumt.
Aber auch ein Sachschaden, der durch das Ausweichen vor einem Wild entsteht, kann unter Umständen von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sein.
Das Gesetz spricht hier vom sogenannten Rettungskostenersatz, der dann zugesprochen wird, wenn das Ausweichen vor dem Tier eine adäquate Schadenabwehrmaßnahme darstellte. Hierbei ist wiederum insbesondere die Größe des Tieres von Bedeutung. Bei kleinerem Haarwild wird dem Autofahrer der Zusammenstoß von der Rechtsordnung zugemutet. Auch in diesem Fall hat allerdings der Autofahrer die Umstände, die zu dem Ausweichmanöver führen, voll zu beweisen.
Stand: 20.07.2006
