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Verkehrsrecht - Verhalten am Unfallort

Publiziert von:
RAin Marion Stricker
Fachanwältin für Verkehrsrecht

am 05.07.2006


Viele Verkehrsteilnehmer kennen das Gefühl, nach einem Verkehrsunfall völlig ratlos zu sein.

Insofern soll die folgende Auflistung ein Anhaltspunkt für richtiges Verhalten am Unfallort sein.

  1. Selbstverständlich ist zum Ersten zu klären, ob ein Verkehrsunfall stattgefunden hat.

    Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, im Regelfall von den Beteiligten ungewolltes Ereignis, das im unmittelbaren Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und den zugehörigen Gefahren steht und zu fremden Sach- oder Körperschäden führt. Es ist daher auch bei einem Unfallereignis ohne die unmittelbare Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu prüfen, ob unter Umständen fremder Sachschaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise ein Zaun, letztlich auch ein Baum am Straßenrand sein, welcher beschädigt wurde. In diesem Fall handelt es sich um einen Unfall.

  2. Ein Unfallbeteiligter (unabhängig von einem eventuellen Verschulden) hat die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und die Art seiner Beteiligung durch Anwesenheit und die Angabe, daß er am Unfall beteiligt war, zu ermöglichen.

    Eine Verletzung dieser Pflicht führt unter Umständen zur Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Darüber hinaus ist zu befürchten, daß auch bei Kaskoschäden ohne entsprechende Aufklärung des Schadenshergangs der Versicherungsschutz entfällt. In jedem Fall sollten Beteiligte an einem Unfall daher an der Unfallstelle verbleiben und entweder Zeugen für das Unfallgeschehen und die verursachten Schäden herbeiziehen oder die zuständige Polizeidienststelle verständigen, so daß die notwendigen Ermittlungen der Polizei veranlaßt werden können.

  3. Sofern Personen zu Schaden gekommen sind, ist es wichtig, unverzüglich selbst Erste Hilfe zu leisten bzw. Hilfe zu organisieren.

  4. Es ist darüber hinaus wichtig, sofort und unverzüglich die Unfallstelle zu sichern, um weitere Verkehrsteilnehmer auf eventuell bestehende Gefährdung durch die Unfallstelle hinzuweisen.

    Dies erfolgt, sofern möglich, durch Einschalten des Warnblinklichts am letztbeteiligten Fahrzeug beziehungsweise das Aufstellen des Warndreieckes mit einer Entfernung von ca. 100 m von der Unfallstelle. Bitten Sie unter Umständen hinzukommende Fahrzeugführer, die Sicherung der Unfallstelle mit zu realisieren. Sinnvoll ist es des weiteren, Fotos von der Unfallstelle zu erstellen. Hierzu reichen natürlich auch Digitalfotos von einem Handy oder ähnliches. Dies widerspiegelt im Falle des Streites um die Verursachung die konkrete Unfallsituation, insbesondere Straßenverhältnisse, Lichtverhältnisse, Stellung der Fahrzeuge zueinander etc. und erleichtert Ihnen eventuell die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

  5. Zur späteren Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche zwischen den Beteiligten des Unfalls ist es notwendig, wechselseitig Personalien und Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Typ) auszutauschen.

    Ebenso sollten die Versicherungsdaten ausgetauscht werden, um kurzfristig eine schadensrechtliche Abwicklung des Verkehrsunfalls zu ermöglichen. Sofern ein Unfallbeteiligter die notwendigen Versicherungsdaten nicht weitergeben kann oder will, steht Ihnen oder einem von Ihnen zu beauftragenden Rechtsanwalt der Zentralruf der Autoversicherer zur Verfügung, um unter Angabe der Unfalldaten sowie des Kennzeichens eines beteiligten Fahrzeuges die Haftpflichtversicherung zu ermitteln.

  6. Sofern Ihr am Unfall beteiligtes Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit ist, sollten Sie die Abholung des Fahrzeuges veranlassen.

    Prüfen Sie bei Beauftragung eines Abschleppunternehmens in der Nähe des Unfallortes die Vertragsbedingungen, insbesondere die Kosten sowie eventuelle Standgebühren des verunfallten Fahrzeuges bei dem Abschleppunternehmen.

  7. Informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung über das Unfallgeschehen und Ihre Art der Beteiligung.

    Eine Nichtmeldung kann eine Obliegenheitsverletzung gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung darstellen.

  8. Sofern es sich bei dem verunfallten Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug bzw. ein finanziertes Fahrzeug handelt, ist ebenfalls der Eigentümer des Fahrzeuges (Leasingbank oder finanzierende Bank) zu informieren, da im Reparaturfall deren Freigabe notwendig ist.

    Prüfen Sie später diesbezüglich die Vertragsunterlagen darauf, ob Sie selbst Schadenersatzansprüche geltend machen müssen bzw. dürfen.

  9. Wenig sinnvoll ist es, am Unfallort vom Schadensverursacher Erklärungen über die Unfallverursachung oder den Grad des Verschuldens zu verlangen oder derartige Erklärungen selbst abzugeben.

    Derartige Erklärungen können später unter Umständen angefochten werden. Selbstverständlich können Erklärungen eventueller Zeugen des Unfallgeschehens äußerst nützlich sein.

  10. Bei einem Unfall im Ausland kommen regelmäßig Sprachprobleme hinzu sowie die Unkenntnis der konkreten verkehrsrechtlichen Vorschriften des Landes.

    Dementsprechend ist es empfehlenswert, sich mit den Hotlines des eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherers in Verbindung zu setzen. Diese verfügen in der Regel über Auslandsabteilungen, welche unter Umständen auch vor Ort Ansprechpartner benennen.

  11. Bei ungeklärten Unfallsituationen ist es sodann stets ratsam, unmittelbar nach einem Unfall anwaltliche Hilfe einzuholen. Insofern können spätere Rechtsstreitigkeiten unter Umständen vermieden werden.

Zusammenfassend sollte nach einem Unfall in erster Linie eine Sicherung der Unfallstelle erfolgen, um künftig passierende Fahrzeuge vor dem eventuellen Hindernis zu warnen. Verletzten Personen sollte unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden und medizinisch fachkundige Hilfe organisiert werden. Darüber hinaus ist die Beweissicherung wichtig und notwendig. Sachverständige sind auf dem derzeitigen Stand der Technik in der Lage, anhand von Digitalfotos, den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen und in Kenntnis der Straßen- und Verkehrssituation das Unfallgeschehen lückenlos zu rekonstruieren.

Stand: 05.07.2006