Bundeskabinett billigt steuerliche Förderung von Dieselrußfiltern.
Das Bundeskabinett hat am 11. Mai 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von besonders partikelarmen Diesel-Pkw beschlossen. Die Bundesregierung will damit den gesundheitsgefährdenden Feinstaub nachhaltig reduzieren.
Die Steuerermäßigung beträgt 350 Euro für Neufahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 zugelassen werden.
Für nachgerüstete Diesel-Pkw werden 250 Euro Kraftfahrzeug-Steuer erlassen. Beide Steuerbefreiungen enden am 31. Dezember 2007. Die auf zwei Jahre befristete steuerliche Förderung besonders partikelreduzierter Diesel-Pkw soll sowohl Anreize zur Herstellung wie auch für den Erwerb, beziehungsweise zur Nachrüstung schaffen. Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die vorgeschlagene Lösung den schnellsten Weg dar, um zu einer nachhaltigen Reduktion der Partikelemissionen zu kommen.
Den Fahrzeugherstellern wird damit vom Gesetzgeber keine einheitliche Technik, beispielsweise für Rußfilter, verordnet.
Die neue Fahrzeugtechnik muss gewährleisten, dass der anspruchsvolle Emissionsgrenzwert von 5 Milligramm Rußpartikel pro Kilometer (vorgesehener Grenzwert nach Euro V-Norm ab 2010) eingehalten wird. Die deutschen Automobilhersteller haben sich im Juli 2004 gegenüber der Bundesregierung selbst verpflichtet, ab 2008 keine Diesel-Pkw mehr auf den Markt zu bringen, die den Grenzwert überschreiten.
Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2008, die den Partikelgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer überschreiten, ist eine Erhöhung der Kraftfahrzeug-Steuer um 20 Prozent für das - im Regelfall - erste Jahr nach der Zulassung vorgesehen.
Stand: 02.06.2005
