Verbraucherrecht - Vertragsprüfung
Publiziert von:
RA Sebastian Vorberg LL.M.
am 20.06.2008
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Auch wenn es mehr oder weniger Wichtige gibt, ohne Verträge und ohne Vertragsprüfung geht heute nichts mehr.
Alle Verträge haben den Zweck, unser Leben geordnet und, wenn möglich, schriftlich dokumentiert ablaufen zu lassen. Alle an Verträgen Beteiligte sollen durch die Schriftstücke wissen, worauf sie sich einlassen. Fakt ist: Unsere Existenz hängt an Verträgen.
Meistens geht alles gut. Jedoch wird jeder schon einmal schlechte Erfahrungen mit Verträgen oder sonstigen Verabredungen gehabt haben. Es ist die Aufgabe von Juristen, bei der Vertragsprüfung die Verbindung von Interessen und Verträgen genau auszuloten.
Dabei soll jeder Fall und jede künftige Eventualität für alle vorhergesehen und schon bei Vertragsschluss eindeutig und im Sinne aller Beteiligten gelöst werden.
Allerdings wird nicht jeder Vertrag einer Vertragsprüfung durch Juristen unterzogen. Probleme entstehen dann meistens weil die geschlossene Vereinbarung einfach viele Dinge gar nicht oder falsch bedacht hat, nicht, weil der Eine den Anderen schon von Anfang an über den Tisch ziehen wollte. Vielleicht haben die Parteien die Inhalte auch völlig unterschiedlich verstanden. Im Streitfall fühlt sich dann jede Partei im Recht.
Um Eskalationen vorzubeugen empfiehlt es sich, die folgenden fünf Tipps bei jedem Vertrag zu beachten:
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Den Vertrag wirklich lesen und verstehen.
Lesen Sie jeden Satz des Vertrages und versetzen Sie sich in seine Absicht. Auch Standardklauseln oder Allgemeine Bedingungen haben einen klaren Zweck. Wenn Ihnen dieser klar ist und Sie diesen auch wollen, ist die Grundlage geschaffen. Sind Sie sich später mal wieder unklar, wie die Verabredung wirklich gemeint war, lesen Sie die entsprechende Klausel wieder und wieder, um Ihr Verständnis zu erweitern. Lesen Sie auch lästige Passagen, zum Beispiel bei Internetanmeldungen oder Softwarelizenzverträgen. Die Zeit für eine Vertragsprüfung, ist gut investiert im Vergleich zu der Zeit sich über die Inhalte zu streiten. -
Keine Klausel ist unumstößlich.
Es herrscht Vertragsfreiheit. Da kann also das größte Aktienunternehmen Deutschlands einen Vertrag vorlegen, den schon die Hälfte aller Staatsbürger unterschrieben hat. Sie können dennoch individuelle Anpassungen verlangen und sollten das auch tun, wenn Ihnen eine Regelung nicht zusagt. Häufig führt die Tatsache, dass sich von den Vorunterzeichnern noch keiner gewehrt hat zu dem Schluss, es müsse alles in Ordnung sein. Darauf ist aber kein Verlass. -
Nebenpflichten und gesetzliche Ergänzungen beachten.
Nicht nur, weil etwas in dem schriftlichen Vertrag nicht geregelt ist, gibt es hier auch keine Rechte und Pflichten. Häufig gibt es neben den klar geregelten Klauseln vertragliche Nebenpflichten, die sich eindeutig aus dem Zweck und dem Interessenausgleich des Vertrages ergeben. Hierbei finden auch die gesetzlich festgeschriebenen Grundregeln ergänzend zu den individuellen Verträgen Anwendung. Es gilt also auch das Ungeschriebene.
Dies führt zu vielen Unsicherheiten. Um sich hier Sicherheit zu verschaffen, braucht man dann doch ein Jura-Studium. Jedoch kann es auch helfen, dass man einfach alle wichtigen Regelungen schriftlich in den Vertrag aufnimmt. Erwischt man hierbei Regelungen, die auch ungeschrieben Geltung hätten, ist dies unschädlich. Bei abweichenden Formulierungen gilt die individuelle Vereinbarung und alle wissen, was gewollt ist. -
Laufzeiten und Fristen sind das Damoklesschwert.
Nahezu jeder Vertrag regelt Laufzeiten und Fristen. Dies sind die wichtigsten Regelungen in einem Vertrag. Was bringt ein unendlich vorteilhafter Vertrag, wenn er sofort von der anderen Seite beendet werden kann und alle wieder von vorne anfangen. Rechte und Pflichten aus Verträgen sind verderbliche Waren, deren Haltbarkeit von Laufzeit, Kündigungsfristen und Bedingungen abhängig sind. Überprüfen Sie diese Haltbarkeit bei der Vertragsprüfung wie beim Einkauf im Frischeregal, um ein faules Ei zu vermeiden. -
Nur der Esel vertritt sich selber.
Dieses Sprichwort erlebt ein Rechtsanwalt jeden Tag. In eigenen Angelegenheiten ist Objektivität bei Verträgen nicht zu erwarten. Bei dem partnerschaftlichen Abschluss von Verträgen spielt auf allen Seiten ein übertriebenes Wohlwollen mit. Man will sich einigen, jeder ist voller Vertrauen und kompromissbereit, keiner will Streit oder macht sich wirklich Sorgen. Hauptsache wir können mit der guten Sache endlich loslegen. Hier werden entscheidende Fehler gemacht.
Ein Vertrag ist nicht für die Guten, sondern insbesondere für die schlechten Zeiten gemacht.
Der subjektive Optimismus und blindes Vertrauen behindern die Vernunft und den Sinn für jede notwendige Sicherheit. Kommen dann die schlechten Zeiten und der Partner ist gar nicht mehr so freundschaftlich, wie immer angenommen, rudert man den Versäumnissen bei Vertragsschluss hinterher. Nun schlägt die Stimmung in subjektiven Verfolgungswahn um. Die Seiten schaukeln sich hoch und Vertrauen ist plötzlich ein Fremdwort. Greifbare, objektive Einigungen und Kompromisse werden durch die Brille der Enttäuschung nicht erkannt, eine rationale Lösung scheint unerreichbar.
Auch wenn diese Darstellung überspritzt ist, steckt ein Funke davon in jedem Vertrag und in jeder persönlichen Auseinandersetzung darüber. Die Lösung ist hier, sich sowohl bei der Gestaltung, als auch bei der Auseinandersetzung und Vertragsprüfung nicht nur wegen des zusätzlichen Know-hows, sondern auch wegen der professionellen Distanz, von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Stand: 20.06.2008
