Verbraucherrecht - Internetforen
Publiziert von:
RAin Annette Kock-Schwarz
am 05.06.2008
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Risiken für Betreiber von Internetforen: Haftung für von Dritten im Forum eingestellte Beiträge und Inhalte.
Das Betreiben von Internetforen erfreut sich großer Beliebtheit. Die Betreiber dieser Foren können insbesondere auch die wirtschaftlichen Aktivitäten ganzer Wirtschaftszweige unterstützen, indem sie es ermöglichen, dass auf diesen Foren Kontakte von Geschäftstreibenden und Kunden geknüpft werden. Desweiteren ist natürlich auch die Möglichkeit der Werbung über solche Foren, insbesondere wenn es sich um Fachforen handelt, sinnvoll. Schließlich kann man davon ausgehen, dass die richtige Zielgruppe durch diese Werbung erreicht wird.
Beim Betreiben solcher Internetforen sind jedoch auch die wettbewerbs- und urheberrechtlichen Aspekte zu beachten. So hat der Betreiber eines Forums dafür Sorge zu tragen, dass auf seinen Internetseiten keine rechtsverletzenden Inhalte eingestellt werden. Ein Forenbetreiber ist nicht nur hinsichtlich der Texte, welche von Dritten im Forum eingestellt werden, zur Überprüfung verpflichtet. Dass diese keinen rechtswidrigen Inhalt haben dürfen, also keine Marken- und Firmenrechte Dritter verletzen und keine Schmähkritik oder ähnliche, Wettbewerber herabsetzende Inhalte aufweisen dürfen, ist den Meisten inzwischen bekannt.
Darüber hinaus sind die Forenbetreiber auch dafür verantwortlich, dass von Dritten eingestelltes Bildmaterial keine Urheberrechte verletzt.
So hat das Landgericht Hamburg in einem Beschluss vom 24. August 2007 (Aktenzeichen 308 O 245/07) entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums dafür haftet, wenn auf seinen Seiten urheberrechtlich geschützte Fotos eingestellt werden, für die derjenige, der sie in das Forum einstellt, kein Recht zur Nutzung besitzt. Der eigentliche Rechteinhaber hat gegenüber dem Forenbetreiber einen Anspruch auf Unterlassung. Der Betreiber des Forums ist mithin dazu verpflichtet, dem Rechteinhaber gegenüber eine mit einer Vertragsstrafe verbundene Unterlassungserklärung abzugeben.
Lässt sich der Rechteinhaber von einem Anwalt vertreten, was in der Regel der Fall sein wird, so hat der Forenbetreiber darüber hinaus die dem Rechteinhaber entstandenen Anwaltskosten zu tragen. Diese liegen - je nachdem Umfang der Rechtsverletzung - zwischen 500 und 2.000 Euro. Für den Betreiber eines Forums ist es also sehr wichtig sich zu vergewissern, dass seine Nutzer keine rechtswidrigen Inhalte in sein Forum einstellen. Er kann Regressansprüche gegenüber Nutzern, die rechtswidrige Inhalte in das Forum einstellen, geltend machen. Allerdings ist er zunächst verpflichtet, gegenüber dem Rechteinhaber die Kosten zu tragen.
Der Betreiber eines Forums hat mithin Prüfungspflichten bezüglich des Inhalts seines Forums.
Art und Umfang der Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen, die der Betreiber ergreifen muss, bestimmen sich dabei nach Treu und Glauben. In jedem Fall ist es empfehlenswert, dass er seine User in Schriftform darauf hinweist, dass diese keine rechtsverletzenden Inhalte auf seinen Seiten einstellen dürfen. Ferner darf ein Hinweis, dass es sich der Foreninhaber vorbehält, die Betreffenden bei Verletzungsfällen in Regress zu nehmen, nicht fehlen. Darüber hinaus ist der Forenbetreiber gehalten, den Inhalt der Beiträge auf seinem Forum in regelmäßigen Abständen auf grobe Rechtsverletzungen zu überprüfen.
Tipp für die Praxis: Betreiber von Internetforen sollten auf ihren Seiten eingestellte Beiträge regelmäßig auf Rechtsverletzungen prüfen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich, geschmacksmusterrechtlich und markenrechtlich geschützte Leistungen. Diese Prüfung ist erforderlich, um eine Inanspruchnahme durch Rechteinhaber zu verhindern.
Stand: 05.06.2008
