EU-Verbraucherkreditrichtlinie ermöglicht europaweit günstigere Kleinkredite.
Am 21. Mai 2007 haben die für das Verbraucherkreditrecht zuständigen EU-Minister in Brüssel beschlossen, dass Verbraucherdarlehen mit einer Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro in allen EU-Staaten künftig zu den selben Vertragskonditionen gewährt werden müssen. Diese umfassende Harmonisierung des Verbraucherkreditrechts ermöglicht künftigen Kreditnehmern, Darlehenskonditionen europaweit und nicht mehr nur national zu vergleichen und somit selbständig den individuell attraktivsten Kredit auszuwählen.
Bis zur endgültigen Zustimmung durch das Europäische Parlament und der darauf zu erfolgenden Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber der EU-Staaten, hat noch die alte EU-Verbraucherkreditrichtlinie ihre Gültigkeit. Diese sieht lediglich eine Minimalharmonisierung des Verbraucherkreditrechts vor.
Mit der neuen EU-Richtlinie wird ein europaweites Standardformular eingeführt, mit dem Verbraucher die Darlehensbedingungen verschiedener Banken unproblematisch vergleichen können.
Hieraus wird unter anderem künftig ersichtlich sein, mit wie viel Prozentpunkten der effektive Jahreszins hinsichtlich des begehrten Verbraucherkredites zu Buche schlägt. Der Verbraucher wird nun mit wenig Aufwand erkennen können, in welchem EU-Mitgliedstaat er den zinsgünstigsten Kredit aufnehmen kann. Derzeit gibt es europaweit Unterschiede von bis zu sechs Prozent.
Des Weiteren ergibt sich aus vorgenanntem Standardformular die jeweilige Kostenstruktur des Kredites sowie die Bedingungen hinsichtlich einer vorzeitigen Kreditrückzahlung. Diese, so genannte “Vorfälligkeitsentschädigung” wird nun ebenfalls europaweit harmonisiert. Bei der Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung einigten sich die zuständigen EU-Minister zuletzt auf einen Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro.
Zusätzlich gilt künftig europaweit ein einheitliches Widerrufsrecht, das dem Darlehensnehmer gestattet, den Verbraucherkreditvertrag binnen einer Frist von vierzehn Tagen zu widerrufen.
Allerdings muss beachtet werden, dass aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht alle für die Kreditvergabe und Kreditabwicklung relevanten Gesichtspunkte in die neue Richtlinie mit eingeflossen sind. So betrifft sie nur festverzinsliche Verbraucherkredite. Immobilienkredite und Überziehungskredite sind von deren Schutz nicht mitumfasst. Dies führt dazu, dass die neue Richtlinie beispielsweise Erwerbern von Schrottimmobilien keinen weiteren Schutz gewähren wird. Außerdem ist keinen Mechanismus vorgesehen, der Banken eine erhöhte Sorgfaltspflicht auferlegt, bereits überschuldeten Kleinkreditanfragen eine Absage zu erteilen.
Somit ermöglicht diese Modernisierung einen echten, länderübergreifenden Angebotsvergleich vor Abschluss eines Kreditvertrages. Allerdings ist die, in allen Mitgliedstaaten einheitlich umzusetzende Richtlinie nicht derart umfassend, wie allseits von Verbraucherschützern gefordert wird.
Stand: 04.07.2007
