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Verbraucherrecht - Falk Fonds

Publiziert von:
RAin Diana Römhild
am 08.02.2007


Nach Insolvenz des Fonds 71 sollen Anleger jetzt ihre Ausschüttungen zurückzahlen - den Fonds 73 und 74 droht ein ähnliches Schicksal.

Nachdem der Falk Fonds 71 bereits im August 2005 Insolvenz anmelden musste, zeichnet sich jetzt die nächste Katastrophe für die Anleger ab. So hat der Insolvenzverwalter ankündigt, dass er sämtliche, seit 1999 geflossene Ausschüttungen zurück fordern will. Bislang sind mehrere zehntausend Anleger betroffen. Hintergrund dieser Rückforderung ist die Tatsache, dass seit dem Jahr 2000 den gezahlten Ausschüttungen keine Gewinne mehr gegenüber standen. Vielmehr entstanden seit 1999 Verluste, die sich in einer Größenordnung von rund 8 Millionen Euro bewegen.

In den Verfahren gegen die Anleger des insolventen Falk Fonds 71 wurde jetzt vom Insolvenzverwalter ein Vergleich angeboten.

Den eingeleitenden Verfahren ging die Aufforderung des Insolvenzverwalters an eine Vielzahl von Anlegern der insolventen Falk Fonds 71 und 68 voraus, die seit dem Jahr 2000 an die Anleger – angeblich zu Unrecht – ausbezahlten Ausschüttungen nunmehr zurückzubezahlen. Die rund 2.000 Anleger, die dieser Aufforderung keine Folge leisteten, wurden ohne vorherige Ankündigung vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der Ausschüttungen, insgesamt 10 Millionen Euro, verklagt.

Nicht nachvollziehbar erscheint in diesem Zusammenhang, dass die seitens des Insolvenzverwalters erhobenen Klagen mittels Prozesskostenhilfe, also im weitesten Sinne durch die Staatskasse, vorfinanziert werden sollen. Die hinter dem Falk Fonds 71 stehenden Gläubigerbanken, wie die Credit Suisse, DZ Bank oder DSL Bank – alle solvent – sehen keine Veranlassung die Kosten der Klagen zu übernehmen.

Das nunmehr vorliegende Vergleichsangebot zielt darauf ab, dass Anleger, die den Vergleich bis zum 20. Februar 2007 annehmen, 55 Prozent der zurück geforderten Ausschüttungen bis 28. Februar 2007 oder 60 Prozent bis zum 31. Juli 2007 bezahlen müssen. Ob sich die Annahme des entsprechenden Vergleichsangebots als sinnvoll erweist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Nachdem bereits einige Fonds der Falk Gruppe aufgrund ihrer Unterdeckung in die Insolvenz geraten sind, spitzt sich jetzt auch für die Falk Fonds 73 und 74 die Lage zu.

So wurde den Anlegern dieser Fonds Anfang des Jahres mitgeteilt, dass die bislang eingezahlten Sonderopfer für eine Sanierung der Fonds nicht ausreichen. Ferner wurde ihnen seitens der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt, dass die ursprünglich finanzierenden Banken beider Fonds, ihre Forderungen zwischenzeitlich an die Credit Suisse International veräußert hätten. Die Credit Suisse drängt dabei ihrerseits auf eine zeitnahe Befriedigung ihrer Forderungen aus dem Verkauf der Immobilien.

Nach Angaben der Verwaltungsgesellschaft sei in beiden Fonds die Veräußerung der Immobilien die einzige Möglichkeit die, so wörtlich, “latente Insolvenzgefahr” abzuwenden. Um die hierfür erforderliche Zustimmung der Anleger zu erwirken, wurden diese zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 23. Februar 2007 geladen.

Fakt ist: Die Situation der Anleger beider Fonds hat sich gravierend verschlechtert.

In jedem Fall wird Anlegern geraten sich anwaltlichen Rat einzuholen, da große Haftungsrisiken bestehen könnten.

Stand: 08.02.2007