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Verbraucherrecht - Gratisreisen

Publiziert von:
Freier Journalist Jörg Stroisch
am 15.01.2006


Umsonst ist so ein Urlaub fast nie: “Gratisreisen” werden oft auf Umwegen ziemlich teuer.

Ein häufiger Trick der “Veranstalter” sind hier versteckte Nebenkosten oder teure Verkaufsveranstaltungen. “Solche Post gehört in den Papierkorb.” Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg hält von Gratisreisen nichts. Ziel sei hier häufig eine Verkaufsveranstaltung für Produkte. Oder es entstehen weitere Kosten rund um die Reise, “so dass unter dem Strich vergleichbare Reisen beim normalen Reiseveranstalter höchstens genauso teuer sind”, so Castelló. “So ist die Reise am Ende alles andere als gratis.”

Verdeckte Nebenkosten einer Gratisreise

Da muss der Alleinreisende nämlich etwa die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit einer fremden Person inkauf nehmen – alternativ kann er für viel Geld eine eigene Begleitperson bestimmen oder einen horrenden Einzelzimmeraufschlag bezahlen. Wird die Exkursion zur Teppichknüpferei im “kostenlosen” Türkeiurlaub nicht wahrgenommen, fallen dann hohe Gebühren an. Sieben Tage Türkei sind vielleicht kostenlos – meistens aber nur die Unterkunft. Verbindlich muss häufig noch der Flug und die Verpflegung mitgezahlt werden, die dann ihren hohen Preis haben. Vor Ort am Flughafen wird dann gerne mal gleich in bar ein Sicherheitszuschlag verlangt, auch eine “Dieselgebühr” machte ein Busreiseveranstalter vor dem Einstieg geltend. “Zudem ist eine Einklagung der Leistungen oder eine Preisminderung bei nicht eingehaltenen Versprechen nur schwer möglich”, skizziert Castelló, “denn der Veranstalter sitzt häufig im Ausland und der Urlauber geht auch ein Vertragsverhältnis mit dem Hotel vor Ort ein.”

Produkte ohne Qualität

Nicht selten stellen sich dann zu allem Ärger etwa die für viel Geld erworbenen türkischen Teppiche auf der Verkaufsveranstaltung bei gutachterlicher Betrachtung zuhause als minderpreisige Billigqualität heraus. Von vor Ort vorgezeigten Zertifikaten sollte sich der Urlauber besser nicht täuschen lassen. Umtauschrecht: Kaum durchsetzbar, denn bezahlt wurde vor Ort. Übrigens gilt eine Kreditkartenzahlung hier wie die Abgabe von Bargeld. Spätestens dann war der Urlaub nicht mehr gratis, aber ziemlich umsonst.

Linktipps:

Gewinnspiel-Liste: Häufig wird die Gratisreise im Rahmen eines Gewinnspiels angeboten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste mit 150 unseriösen Anbietern im Netz bereitgestellt.

Gratisreisen-Nepp in der Diskussion: Das Weblog Geldseligkeiten bearbeitet ebenfalls das Thema Gratisreisen-Nepp.

Reiseveranstalterregister: Hier kann kontrolliert werden, welcher Reiseveranstalter tatsächlich einen Insolvenzsicherungsschein besitzt, damit im Falle einer Pleite wenigstens die Kosten erstattet werden.

Stand: 15.01.2006