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Verbraucherrecht - Badenia Bausparkasse AG

Publiziert von:
Dr. Florian Landrebe
am 11.08.2006


Die Badenia Bausparkasse AG ist wegen ihres betrügerischen Handelns zum Nachteil der eigenen Kunden, zum Schadenersatz verurteilt worden.

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 21. Juni 2006 (Aktenzeichen: 15 U 50/02), ist von erheblichem Interesse für alle Bausparkunden der Badenia Bausparkasse AG, vor allem denjenigen, die Opfer der betrügerischen Machenschaften der Badenia geworden sind.

Sachverhalt

Die Badenia Bausparkasse AG hatte Kunden Eigentumswohnungen in Hamburg beziehunsgweise Westerstede (Niedersachen) als Anlageobjekte finanziert, bei denen es sich laut Presseartikel um so genannte ”Schrottimmobilien“ handelt.

Finanziert wurden die Wohnungen bei der Badenia Bausparkasse AG, die genau wie die Verkäuferin zu der Aachener und Münchener Versicherungsgruppe gehört. Als Verkaufsvermittlung traten gegenüber den Kunden betrügerisch agierende Vertreter der Heinen und Biege Gruppe auf, die in den 90er Jahren im größeren Umfang Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau als Anlageobjekte verkauften. Bei mehr als 5.000 dieser Fälle ist eine Finanzierung durch die Badenia erfolgt. Durch systematische, überhöhte Verkehrswertschätzungen wurden bewusst erhöhte Beleihungswerte fingiert, um eine kostspielige Vollfinanzierung eines überhöhten Verkaufspreises rechtfertigen zu können. In der hauseigenen Dokumentation wurde eine erhöhte Mietpoolausschüttung als tatsächlicher Mietertrag dargestellt.

Anleger sollten Ihre Forderungen - auch außerprozessual - kollektiv geltend machen.

Das oben genannte Urteil spricht in seinem Gründen von einem betrügerischen Verhalten der Badenia Bausparkasse AG im Sinne der §§ 263, 27 Strafgesetzbuch, in das auch deren ehemaliger Vorstand verstrickt war. Der Vorstand hatte durch eine systematisch falsche (fiktive) Verkehrswerteinschätzung die Betrugshandlungen, der mittlerweile insolventen Unternehmen der Heinen und Biege Gruppe, bewusst gefördert und überhaupt erst möglich gemacht, so das OLG Karlsruhe. Durch diese Vorgehensweise wurden überwiegend Klein- und Normalverdiener mit einer unseriösen Finanzierungen von „Schrottimmobilien“ um ihr Hab und Gut gebracht.

Die Bausparkasse hat im großen Umfang Provisionen von der betrügerisch handelnden Heinen und Biege Gruppe erhalten und auf diese Weise direkt von dem Betrug der Heinen und Biege Gruppe profitiert und diesen gefördert, so das Urteil der Richter.

Das Gericht spricht von einem „außerordentlich ungewöhnlichen Verhalten“ der Badenia. Durch die systematische, falsche Verkehrswertschätzung wurden die Betrügereien an einer Vielzahl an Klein- und Normalverdienern, welche auch auf den Namen Badenia vertrauten, auf das schwerste geschädigt. Insbesondere ein völlig unausgewogenes und marktunübliches Mietpoolkonzept, brachte die gutgläubigen Kunden häufig um ihr gesamtes Vermögen. Gerade dieses Konzept wurde zur Bedingung für den Abschluss eines Bausparvertrages gemacht. Die Neukunden wurden so zur Eingehung von Verträgen verleitet, welche eine jahrelange Bindung in den oben genannten Mietpool zur Bedingung machten und durch die die, von der Badenia finanzierten, Immobilien quasi wertlos wurden.

Statt nunmehr fair mit den betrogenen Kunden umzugehen und diese schadlos zu stellen, wurde weiterhin versucht diese mit der Verbreitung von Unwahrheiten zu benachteiligen. Noch in dem Gerichtsverfahren wurden unwahre Tatsachenbehauptungen durch die Bausparkasse vorgebracht, um das oben geschilderte Verhalten zu leugnen, beziehungsweise herunter zu spielen. Insbesondere wurde im Rahmen des Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Karlsruhe behauptet, es seien keine Provisionen an die Beklagte gezahlt worden. Dies ist jedoch auch nach Einschätzung des OLG Karlsruhe nachweislich falsch.

Fest steht vielmehr, dass die Badenia Bausparkasse AG sich von Anfang an das betrügerische Mietpoolkonzept zu Nutzte gemacht hat.

So wurden Bausparverträge überwiegend mit Klein- und Normalverdienern abgeschlossen, die häufig eine Altersvorsorge in Form einer fremdvermieteten Eigentumswohnung erlangen wollten.

Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe, wurde die Badenia nunmehr verurteilt, den aufgewendeten Kaufpreis an die so geprellten Kunden zurückzuerstatten. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Hinsichtlich eines Revisionsverfahrens vor dem BGH ist davon auszugehen, dass die Beklagte jetzt Vergleichsbereitschaft zeigt, um einen ganz beträchtlichen Imageschaden abzuwenden, der den Ruf der Badenia Bausparkasse AG nachhaltig schädigen würde.

Stand: 11.08.2006