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Verbraucherrecht - Reiserücktritt

Publiziert von:
Freier Journalist Jörg Stroisch
am 09.09.2005


Keine Lust auf Urlaub: Ein solcher Rücktrittsgrund für die bereits gebuchte Reise kann ziemlich teuer werden, ...

... denn der Reiseveranstalter verlangt dann Stornierungsgebühren. Und auch die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einer solchen Begründung nicht. “Die Stornierung einer Reise kann sehr teuer werden”, skizziert Subhan Özsecilmis, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. “Und das schon ab dem ersten Tag nach der Buchung des Urlaubs.” Denn: Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht wie bei Sachgegenständen oder Haustürgeschäften üblich, kennt der Gesetzgeber im Falle einer Reise nicht. Regelmäßig beschäftigen sich aber Gerichte mit der konkreten Höhe der Stornierungsgebühren. “Es sind immer recht individuelle Entscheidungen, weil die Gerichte auch den Stornierungsgrund und die Beweislage dafür überprüfen.” Generell hat sich aber so etwas wie eine Empfehlung für die “Vertragsstrafe” des Urlaubsunwilligen herauskristallisiert – nicht unbedingt zur Beruhigung des Verbrauchers.

Bei Pauschalreisen bewegt sich der Reiseveranstalter so im Rahmen der üblichen Rechtssprechung, wenn er zwischen 15 Prozent (Stornierung 30 Tage und mehr vor der Reise) und 55 Prozent (sechs bis einen Tag vor der Reise) vom ursprünglichen Reisepreis verlangt.

Nicht nur der Reisepreis von Kreuzfahrten ist sehr hoch, auch die etablierte Auffassung über Stornogebühren: Zwischen 15 Prozent (Stornierung 30 Tage und mehr vor der Reise) und 75 Prozent (14 Tage bis einen Tag vorher) urteilten die Gerichte, sei hier eine angemessene Vertragsstrafe für den Urlauber. Expertin Özsecilmis dazu: “Eine Stornogebühr muss aber immer der individuellen Situation angemessen sein. Behauptet der Reiseveranstalter, die Reise sei ausgebucht und ihm deshalb durch den Rücktritt ein hoher Schaden entstanden, dann sollten Verbraucher das zur Beweissicherung durch eine Vertrauensperson nachprüfen lassen.” Ist dies nämlich nicht der Fall, dann kann der Veranstalter kaum höchste Stornogebühren vom ehemaligen Kunden verlangen.

Reiserücktrittsversicherung

Unter anderem Krankheit, Todesfall im Familienkreis, Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft, das sind alles Anlässe, in denen die Reiserücktrittsversicherung greift. Sie ist allerdings ganz schön teuer. Bei einer einmonatigen Reise im Wert von 1.500 Euro werden im Schnitt etwa 20 bis 25 Euro fällig, teurere Reisen steigern die Prämie überproportional. “Die Reiserücktrittsversicherung ist sicherlich nicht die allerwichtigste Versicherung”, kommentiert Jennefer Fricke, Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten. “Bei sehr kostspieligen Reisen ist sie aber durchaus sinnvoll.” Zu beachten: Innerhalb von acht bis 14 Tagen nach Reisebuchung muss die Versicherung oft abgeschlossen werden. Kriegerische Ereignisse oder auch Terroranschläge sind kein Reiserücktrittsgrund für die Versicherung – auf höhere Gewalt kann sich der Reisende nicht berufen. “Wichtig auch: Der Versicherte muss die Kosten niedrig halten”, ergänzt Fricke. “Deshalb sollte er die Reise unverzüglich stornieren, wenn ein Grund dafür vorliegt.”

Höhere Gewalt als Stornierungsgrund

Geplante Reisen ins Krisengebiet können meist mit dem Hinweis auf “höhere Gewalt” storniert werden. Voraussetzung: Die Reiseveranstalter selbst haben diesen Grund für die Absage der Flüge angegeben. Diese Stornierung ist gebührenfrei, auf Umbuchungsangebote des Veranstalters braucht sich der Reisende nicht einlassen.

Stand: 09.09.2005