Verlockend sind sie schon: Die Leasing-Angebote, gleich ob fürs Auto, den Computer oder das Klavier für den Jüngsten.

Aber von niedrigen Raten sollten sich Privatleute nicht blenden lassen. Denn Sonderzahlungen oder der vorzeitige Ausstieg aus dem Vertrag machen das Leasing teuer - und Steuern sparen ist mit dem Leasing-Modell für den Privatverbraucher auch nicht drin.

Viele Leasing-Angebote sind auf gewerbliche Kunden zugeschnitten.

Für Unternehmen und Freiberufler lohnt sich Mieten statt kaufen vor allem auf Grund der steuerlichen Vorteile. Sie können nämlich die Leasing-Raten als Betriebsausgaben absetzen und so Steuern sparen. Für Gewerbetreibende kann Leasing daher unter Umständen eine sinnvolle Alternative zum Kauf sein. Und geleast werden kann inzwischen fast alles: Vom Bürogebäude über Autos und Computer bis hin zu Musikinstrumenten.

Privatleute haben jedoch nicht die Möglichkeit, ihre Steuerlast per Leasing zu senken.

Und daher sollte der Verbraucher Leasing-Angebote mit spitzem Bleistift durchrechnen und sich nicht von vermeintlich günstigen Monatsraten blenden lassen. Denn oft wird diese Ersparnis mit einer einmaligen Sonderzahlung zu Beginn oder am Schluss der Leasing-Laufzeit wieder wettgemacht. Außerdem wird man nicht Eigentümer des geleasten Objektes. Denn beim Leasingvertrag erwirbt der Kunde nur ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit.

Auch bei den Verträgen heißt es aufpassen:

Weder Laufzeit noch Konditionen sind gesetzlich vorgeschrieben. Leasing-Erlasse regeln lediglich, dass das Mietobjekt gegen Zahlung von Leasing-Raten für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassen wird. Die gängigsten Vertragsmodelle sind die so genannten Vollamortisations- und Teilamortisationsverträge sowie kündbare Verträge. Beim Vollamortisationsvertrag decken die Leasing-Raten alle Kosten, sprich die Schuld wird voll getilgt. Der Vertrag wird über eine feste, nicht kündbare Vertragsdauer abgeschlossen. Nach Ablauf des Vertrags kann der Kunde das Objekt meist entweder kaufen, den Vertrag noch einmal verlängern oder das Produkt zurückgeben. Beim Teilamortisationsvertrag decken die monatlichen Raten die Kosten nicht. Damit sich das Geschäft für die Leasing-Gesellschaft rechnet, enthalten solche Verträge in der Regel ein so genanntes Andienungsrecht: Damit ist der Kunde auf Verlangen der Leasing-Gesellschaft verpflichtet, das gemietete Objekt zu einem im Voraus vereinbarten Restwert zu kaufen - ohne dass der Kunde selbst ein verbrieftes Recht hätte, den Leasinggegenstand zu erwerben. Das hat den Nachteil, dass der Kunde das Objekt meist vor allem dann nicht kaufen darf, wenn das Objekt am freien Markt einen höheren Verkaufserlös erzielt als den vereinbarten Restwert. Die Leasing-Gesellschaft verlangt den Kauf zum vereinbarten Restwert nämlich in der Regel vor allem dann, wenn das Objekt zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs weniger wert ist.

Restwert-Vereinbarungen sind insbesondere bei Auto-Leasingvereinbarungen eine Stolperfalle.

Als Restwert wird bei Vertragsbeginn geschätzt, wie viel das Auto nach Ablauf des Vertrags noch wert ist. Liegt der tatsächliche Verkaufswert am Ende niedriger als kalkuliert, zahlt der Kunde drauf. Verträge mit Kilometerabrechnung sind ebenfalls nicht ohne Haken: Dabei wird eine bestimmte Kilometerzahl vereinbart - im Jahr beispielsweise nicht mehr als 10.000 Kilometer - und wenn der Kunde mehr fährt, muss er möglicherweise sogar Schadenersatz zahlen.

Kündbare Leasing-Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; der Kunde kann - allerdings erst nach einer Mindestmietzeit - den Vertrag zu im Voraus vereinbarten Terminen kündigen. Die dann zu leistende Restzahlung ist ebenfalls vertraglich fixiert. Die Abschlusszahlung sinkt jedoch, je länger der Vertrag läuft. Die monatlichen Raten bleiben in der Regel bei allen Leasing-Verträgen gleich. Allerdings gibt es auch Vertragsmodelle mit zunächst höheren Raten, die später sinken. Auch Mietsonderzahlungen zu Vertragsbeginn sind durchaus üblich.

Ein weiterer Haken: Selbst wenn das Auto oder der Computer kaputt ist, muss der Kunde die Leasing-Raten in voller Höhe weiter zahlen.

Und Mängel kann der Verbraucher nicht bei der Leasing-Gesellschaft, sondern nur beim Händler oder Hersteller geltend machen. Entscheidend ist für den Privat-Verbraucher jedoch wohl, dass das Leasing in der Regel keine finanziellen Vorteile bietet - und bei Vertragsende steht der Kunde ohne Auto oder Computer da und muss daher auch einrechnen, was es kostet, nach Vertragsablauf ein gleiches Objekt zu kaufen. Wer sich trotzdem auf einen Leasing-Vertrag einlassen möchte, sollte unbedingt die Vertragsvereinbarungen gründlich studieren - und im Zweifel den Vermittler auch bitten, ihm das Formular mit nach Hause zu geben. Denn erst nach der Lektüre des Kleingedruckten stellt sich heraus, ob Leasing wirklich eine so günstige Alternative ist.

Stand: 06.09.2004