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Verbraucherrecht - Hausratversicherung

Publiziert von:
Ingrid Kaiser
am 09.01.2005


Eine Hausratversicherung deckt, wie der Name schon sagt, Schäden an der Einrichtung eines Hauses, beziehungsweise einer Wohnung, ab.

In welchem Rahmen die Deckung erfolgt ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Versicherungsgegenstände

Versichert sind in der Regel folgende Gegenstände in der Wohnung:

  • Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände, also das gesamte Mobiliar und der “Hausrat”;

  • Wertsachen, wie Schmuck und Bargeld - je nach den individuellen Versicherungsbedingungen;

  • geliehene Gegenstände, die sich zur Nutzung im eigenen Wohnraum befinden;

  • Ausstattungsgegenstände, wie Teppiche, Holzverkleidungen et cetera, die die Mieter selbst angeschafft oder eingebaut haben,

  • Fahrräder, in neueren Verträgen allerdings nur mit Zusatzversicherung.

Schadensfälle

In folgenden Fällen tritt die Versicherung in Kraft:

  • Feuer, nur bei offener Flamme, nicht bei Schwelbränden;

  • Blitzschlag, nur bei direktem Schaden durch Einschlag in das Gebäude, nicht bei Schäden an der Elektrik durch Einschlag in Leitungen, außer bei zusätzlicher Versicherung;

  • Explosionen oder Implosionen;

  • Leitungswasser aus allen wasserführenden Leitungen und Geräten, je nach Vertrag werden bestimmte Verhaltensweisen als fahrlässig angesehen;

  • Sturm ab Windstärke 8;

  • Diebstahl bei Einbruch, bestimmte Verhaltensweisen werden je nach Vertrag als fahrlässig angesehen, zum Beispiel offene Türen oder Fenster (auch “auf Kipp”);

  • Raub, im Gegensatz zum Diebstahl ist hier immer eine Person beteiligt, der unter Gewalteinfluss oder -androhung (in diesem Fall innerhalb der eigenen Räume) Eigentum entwendet wird.

Bei Unterversicherung, das bedeutet der Hausrat ist insgesamt mehr wert als die Versicherungssumme, zahlen die Versicherungen entweder gar nichts oder nur im entsprechenden Verhältnis

Die Versicherungen bieten sogenannte Quadratmeter-Pauschalen an, das heißt je nach Ausstattungsstandard wird ein bestimmter Betrag je qm Wohnfläche als Versicherungssumme angesetzt; der Regelwert liegt bei 650 Euro / m². So vermeiden Sie Unterversicherung. Allerdings ist dies nur ein Mittelwert, so dass sich bei einer großen Wohnung mit relativ geringwertiger Ausstattung ein überhöhter Wert und bei einer kleinen Wohnung mit exklusiver Ausstattung ein viel zu geringer Wert ergeben kann. Nur in seit langen Jahren bestehenden Verträgen ist Glasbruch und Diebstahl von Fahrrädern mitversichert. Bei neuen Verträgen sollten Sie diese Risiken, je nach Bedarf, gesondert versichern.

Melden Sie der Versicherung einen Schaden, so muss sie innerhalb eines Monats die Ansprüche prüfen und dann, bei eventuellen Unstimmigkeiten, wenigstens eine Teilzahlung leisten. Hält die Versicherung die Fristen nicht ein, können Verzugszinsen gemäß den Sätzen der Europäischen Zentralbank zuzüglich fünf Prozent geltend gemacht werden, zur Zeit sind das sieben Prozent Aufschlag. Vertraglich kann diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, finden sich solche Ausschlussklauseln im Vertrag, so sind sie rechtsunwirksam.

Stand: 09.01.2005