Wer in einem schwerem Koffer wertvollen Inhalt als Handgepäck transportieren will, sollte bei Flugreisen besonders vorsichtig sein.
Einem Reisenden kam Ende 2000 auf einem Flug Teheran-Amsterdam-Köln ein Koffer mit darin enthaltenen Gegenständen im Wert von über 14.000 Euro abhanden. Der Flugreisende hatte den 20 Kilogramm schweren Hartschalenkoffer wegen des wertvollen Inhalts als Handgepäck mit in die Kabine nehmen wollen.
Dies lehnte die Chefstewardess aus Sicherheitsgründen ab und wies den Reisenden an, das Gepäck am Gepäckschalter aufzugeben. Es kam, wie es kommen musste: der Koffer wurde gestohlen. Nachdem die Versicherung für den Verlust des Koffers nur etwa 500 Euro Schadenersatz gezahlt hatte, kam es zu einem Prozeß wegen des höheren Schadenersatzes. Mit der Frage des vollen Schadenersatzes hat sich das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 22 U 137/04) befasst und kam zu einem für den Reisenden abschlägigen Ergebnis.
Da es sich im vorliegenden Fall nicht um Handgepäck gehandelt hat, weigerte sich das Flugpersonal völlig zu Recht, den Koffer in der Flugzeugkabine zu befördern.
Der Reisende hätte sich den vollen Wertersatz nur sichern können, wenn er den Koffer bei der Gepäckaufgabe besonders deklariert und den erforderlichen Zuschlag gezahlt hätte.
Stand: 26.04.2005
