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Verbraucherrecht - Haftpflichtversicherung

Publiziert von:
Ingrid Kaiser
am 09.01.2005


Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für jede Privatperson.

Die empfohlene Versicherungssumme beträgt drei Millionen Euro, da die Folgekosten bei selbst verschuldeten Schäden, besonders bei Personenschäden (zum Beispiel Pflegekosten) schnell diese Höhe erreichen.

Vertragsbedingungen

Mitversichert sind in jedem Fall Ehepartner und Lebensgefährten - eventuell muss hier die Mitversicherung extra beantragt werden - sowie unverheiratete Kinder ohne eigenes Einkommen. Für bestimmte Personengruppen sind entsprechende Schäden mitversichert:

Mieter:

  • Mietsachschäden, das heißt Schäden an zur Wohnung gehörenden Einrichtungen, beispielsweise ein zerbrochenes Waschbecken;
  • Kosten, die bei Verlust der Wohnungs- und Haustürschlüssel entstehen, zum Beispiel Ersatz der Schließanlage.
Hauseigentümer:
  • Schäden bei Renovierungs-, Ausbau- und Anbauarbeiten;
  • Schäden durch auslaufende Öltanks.

Tierhalter:
  • Kleintiere sind in der Versicherung enthalten, für zum Beispiel Hunde oder Pferde muss eine gesonderte Tierhalter-Haftpflicht abgeschlossen werden.

Selbst erlittener Schaden:
  • Schadenersatz, wenn derjenige, der den Versicherten schädigt, nicht zahlungsfähig ist respektive keine eigene Haftpflichtversicherung hat;

  • Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten, wenn unberechtigte Ansprüche an den Versicherten gestellt werden.

Prüfen Sie vor Abschluss des Vertrages die Leistungen und Kosten der jeweiligen Versicherer:
  • Höhe der Deckungssummen;

  • Höhe der Beitragszahlungen;

  • je nach Zahlungsweise - jährlich, halbjährlich, vierteljährlich sind unterschiedliche Rabatte möglich;

  • Laufzeit des Vertrages - ist die Laufzeit länger als ein Jahr, gewähren die Versicherer ebenfalls Rabatte;

  • Vergleich der abgedeckten Risiken - nicht alle Versicherer decken die oben genannten Schäden ohne Beitragsaufschläge ab;

  • durch eine Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall kann die Prämie ebenfalls gesenkt werden.

Die Kündigungsfrist beginnt 3 Monate vor Ablauf des Vertrages, der sich ohne Kündigung automatisch um ein Jahr verlängert. Lehnt die Versicherung die Schadensregulierung ab, bleibt dem Versicherten nur die Klage, die er innerhalb von sechs Monaten einreichen muss.

Schadensmeldung

Schadensfälle müssen innerhalb einer Woche an den Versicherer gemeldet werden. Die Meldung sollte möglichst genaue Angaben über den Schadenshergang beinhalten:

  • Genaue Datums-, Zeit- und Orstangaben;

  • Detaillierte Beschreibung des Verlaufs - je mehr Einzelheiten, desto besser;

  • Nennung aller beteiligten Personen, eventuelle Zeugen; mit Anschrift.

Hintergrund dieser Notwendigkeit möglichst präziser Angaben ist die strenge Prüfung der Sachverhalte durch die Versicherungen, da in diesem Bereich sehr viele Betrügereien begangen werden. Daher prüfen die Versicherungen die Abläufe und Umstände der Schadensfälle besonders intensiv. Bei Widersprüchen in der Beschreibung oder anderen Unstimmigkeiten verweigern sie dann häufig die Zahlung.

Stand: 09.01.2005