Das Girokonto ist für fast jeden Verbraucher eines der wichtigsten Konten überhaupt.
Lohn- und Gehaltszahlungen werden seit längerer Zeit ausschließlich auf diesem Weg getätigt.
Je nach regelmäßigem monatlichen Einkommen räumen die Banken einen Dispositionskredit (Dispo) ein, das heißt das Konto kann bis zu diesem Betrag “überzogen” werden. So werden auch Beträge oberhalb des jeweiligen Guthabens ausgezahlt oder überwiesen. Ist der Dispo ausgeschöpft, werden unter Umständen weitere Zahlungen ausgeführt, wobei aber ein wesentlich höherer Zinssatz berechnet wird. Bei der Wahl des entsprechenden Geldinstitutes sind die jeweiligen Vertragsbedingungen für den Einzelnen von großer Bedeutung, was die entsprechenden Kosten beziehungsweise Vergütungen betrifft:
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Wie hoch sind die Gebühren für Überweisungen, Lastschriften, und so weiter?
- Wie viele Aufträge sind gegebenenfalls kostenfrei?
- Wie hoch ist der eingeräumte Dispo-Kredit?
- Wie hoch sind die Zinsen für die Konto-Überziehung?
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Gibt es besondere Konditionen für bestimmte Kundenkreise (zum Beispiel Auszubildende)?
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Werden Guthaben ab einer bestimmten Summe verzinst und wenn, ab welcher Höhe?
Die Überziehungszinsen schwanken, je nach Institut und Region zwischen ca. 8% und 14%. Über den Dispo-Kredit hinaus liegt der Zinsspielraum zwischen ca. 12% und 19%. Um diese hohen Kosten zu senken, ist es häufig sinnvoll, einen Ratenkredit zum Ausgleich des überzogenen Kontos aufzunehmen, da die Zinsen in der Regel wesentlich günstiger sind und die Abzahlung in festgelegten monatlichen Raten erfolgt.
Recht auf ein Girokonto
Grundsätzlich können die Banken und Sparkassen ein bestehendes Konto jederzeit ohne Begründung kündigen, wenn die Zahlungsmoral des Kunden sie dazu veranlasst: Überziehung des vereinbarten Kreditrahmens über einen längeren Zeitraum ohne Ausgleich der Schulden etc. Eine andere Bank ist dann nicht verpflichtet, dem potentiellen Kunden ein Girokonto einzurichten, insbesondere wenn die Schufa-Auskunft insgesamt negativ ist. Hier bleibt nur die Möglichkeit, alle Zahlungseingänge und -ausgänge bar zu tätigen. Löhne und Gehälter werden aber heute in fast keinem Fall mehr bar ausgezahlt, das heißt der Arbeitgeber verlangt ein Girokonto. Einzige Möglichkeit ist hier die Einrichtung eines Sparkontos, auf das auch Einzahlungen getätigt werden können. Erforderliche regelmäßige Zahlungen können zwar in bar getätigt werden, aber die Kosten hierfür sind wesentlich höher als bei Überweisungen.
In einigen Bundesländern geben die Sparkassen jedem die Möglichkeit, ein Girokonto einzurichten.
Stand: 08.01.2005
