Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig und gültig abzuschließen. Es wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden.
- keine Geschäftsfähigkeit
- Kinder unter 7 Jahren
- dauernd krankhaft Geistesgestörte
- wegen geisteskrankheit Entmündigte
- beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Kinder ab 7 Jahren, bis unter 18 Jahren
- über 18-jährige, entmündigt wegen
- Geistesschwäche
- Verschwendung
- Trunksucht
- Drogensucht etc.
- volle Geschäftsfähigkeit
- alle übrigen über 18-jährigen
Definition: Ein Verbraucher ist jede natürliche Person - im Gegensatz zu “juristischen Personen” - das heißt private, zum Beispiel e.V., GmbH, AG, oder öffentliche, beispielsweise Gemeinden, Kammern - die für den eigenen privaten “Verbrauch” Rechtsgeschäfte abschließt.
Beispiel: Kauf sich ein Rechtsanwalt einen PC mit Scanner, um seine private Fotosammlung zu archivieren, ist er Verbraucher. Kauft er sich den PC, um die Akten seiner Klienten zu archivieren, so tut er dies in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit und ist damit kein Verbraucher.
Kaufvertrag
Kaufverträge sind so genannte zweiseitige Rechtsgeschäfte, das heißt zwei Beteiligte geben jeweils “übereinstimmende Willenserklärungen” ab. Hierbei werden zwei unterschiedliche Möglichkeiten unterschieden, je nachdem wer die Initiative ergreift. der Käufer oder der Verkäufer:
Variante A: Der Käufer bestellt eine bestimmte Ware zu einem bestimmten Preis (Willenserklärung 1) und erhält vom Verkäufer die Auftragsbestätigung über genau diese Ware zu diesem Preis (Willenserklärung 2).
Variante B: Der Verkäufer macht dem Käufer ein Angebot (Willenserklärung 1), das der Käufer mit seiner Bestellung (Willenserklärung 2) entsprechend annimmt
Stand: 08.01.2005
