Fluggastrechte
Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung: Die Fluggesellschaften unterliegen seit dem 17. Februar 2005 wesentlich stärkeren Auflagen.
Ein Fluggast hat Anspruch auf hohe Entschädigungszahlungen. Doch leider ist die Durchsetzung oft ziemlich nervenraubend.
Nicht immer fliegt das Flugtaxi: “Der Flug wird annulliert.” Berlin, Flughafen Tegel, etwa 9 Uhr. Chaos und Warten – und keine Informationen. Mittlerweile spricht man offiziell nur noch von einer Verspätung. Ein Erfrischungsgutschein. Etwa fünf Stunden später geht die Nachfolgemaschine.
Eigentlich ein klarer Fall: “Wir haben uns schriftlich beschwert und auf Grundlage der Beförderungsbedingungen unter anderem eine Entschädigung von 1.400 Schweizer Franken gefordert”, erzählt Ortrun Franchy, Assistentin der Geschäftsführung bei Transumet Umwelt- und Wassertechnik. Erfolglos. Zustehen würden Franchy bei einer Anerkennung der Grundlagen mindestens die Erstattung der Flugkosten und eine Entschädigung von 250 Euro. Bei einer Verspätung entfällt die Entschädigung. Die Antwort der Fluggesellschaft: “Nach einer Standardmail haben wir dann in einer weiteren Mail an die Kulanz appelliert, darauf aber bisher noch keine Antwort erhalten.”
Nicht immer ist es für Fluggäste leicht an ihr Recht zu kommen. Rund 20 telefonische und 15 schriftliche Beschwerden gehen täglich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der zuständigen Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland, ein. “Die Beschwerden richten sich dabei gegen viele unterschiedliche Unternehmen”, betont Cornelia Eichhorn, Pressesprecherin beim LBA.
Rechtsweg einschlagen
“Die eigenen Ansprüche sollten umgehend und direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden”, rät Cornelia Eichhorn vom LBA. Beim Luftfahrt-Bundesamt eingereichte Beschwerden dienen nicht der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche und nicht der Unterstützung der beschwerdeführenden Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Luftfahrtunternehmen.
Dagegen sind die Schlichtungsstelle Mobilität oder die Verbraucherzentrale mögliche Anlaufstellen für das weitere rechtliche Vorgehen.
“Bisher haben wir noch keine Antwort erhalten”, beschreibt zumindest Franchy. Kein Einzelfall: “Nach meiner Erfahrung reagieren die Gesellschaften erst, wenn Klage eingereicht wird”, kommentiert Rechtsanwalt Johannes Lang. “Die Fluggesellschaften setzen auf Verschleppung und viele Fluggäste beharren dann auch nicht auf ihrem Recht.”
Linktipps:
Das Luftfahrt-Bundesamt informiert über die Fluggastrechte und leitet Beschwerden an die Fluglinien weiter, es übernimmt aber keine Rechtsvertretung für den Reisenden. Auf der Website sind auch die fälligen Entschädigungen detailliert aufgelistet.
Die Schlichtungsstelle Mobilität vermittelt in allen Streitfällen zwischen Fahrgästen und Unternehmen, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können.
Bei Pauschalreisen und –flügen sind die Verbraucherzentralen Ansprechpartner für die Reisenden.
Stand: 27.06.2005
