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Verbraucherrecht - Fahrzeugkauf in der EU

Publiziert von:
Freier Journalist Wolfgang Schäfer
am 16.09.2005


Deutschen Autokäufern bietet die Europäische Union (EU) lukrative Preisvorteile.

Gleich mehrere tausend Euro lassen sich sparen, wenn der Neuwagen aus den Niederlanden, Dänemark, Frankreich oder Polen importiert wird. Egal ob das Auto beim ausländischen Händler direkt gekauft oder das Geschäft über einen freien deutschen Importeur abgewickelt wird: Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum sind Preisvorteile von bis zu 30 Prozent möglich, wenn Preise, Vertrags- und Lieferkonditionen genau miteinander verglichen werden.

Doch in welchem der EU-Mitgliedstaaten ist ein Neuwagen am günstigsten zu haben?

Das hängt nicht nur von Modell und Ausstattung, sondern auch von der Preisgestaltung im jeweiligen Land ab. Mehrwert- und zusätzliche Luxussteuern für Autos sind in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich hoch und haben damit Einfluss auf den Kaufpreis. Ist die Steuerbelastung in einem Land besonders hoch, verringern die Hersteller oft ihre Nettopreise, um die Fahrzeuge für Käufer erschwinglich zu machen. Davon können deutsche Kunden profitieren, weil sie bei einem Neuerwerb im Ausland nur den Nettopreis zahlen und zusätzlich in Deutschland, eine im Vergleich niedrigere, Mehrwertsteuer von 19 Prozent entrichten müssen. Allerdings kommen bei einem Autoimport noch Kosten für Bereitstellung, Transport und die Abwicklung aller Formalitäten zum ermittelten Bruttopreis hinzu.

Schnäppchenjäger sollten sich daher den aktuellen europäischen Autopreisvergleich besorgen, der zweimal im Jahr von der EU-Kommission veröffentlicht wird.

Darin sind die von den Herstellern angegebenen Listenpreise für rund 90 aktuelle Automodelle aufgeführt. Die angegebenen Listenpreise sind jedoch nur eine erste Orientierung. Den eigentlichen Kaufpreis legen die Händler selbst fest. Haben Kaufinteressenten sich für ein Modell entschieden, sollten sie sich im nächsten Schritt an mehrere Händler im Nachbarland wenden und die Nettopreise erfragen. Im persönlichen Verkaufsgespräch sollten anschließend Fragen zur Ausstattung und zur Schadstoffklasse des Neuwagens geklärt werden.

Bei der Zulassung ist Folgendes zu beachten: Wichtig bei der Übergabe des Fahrzeugs ist, dass der Händler dem Kunden neben Kaufvertrag und Fahrzeugbrief auch die EU-Betriebserlaubnis aushändigt. Mit diesem Zertifikat können im europäischen Ausland gekaufte Fahrzeuge problemlos ohne weitere TÜV-Prüfung zugelassen werden

Die Überführung nach Deutschland ist am einfachsten, wenn das Neufahrzeug auf den eigenen vier Rädern über die Grenze rollt.

Wer diesen Weg wählt, sollte sicherstellen, dass der Händler vor der Überführung alle erforderlichen Papiere zuschickt, damit das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle - auch ohne Vorführung - angemeldet werden kann. Beim Kauf in einem weit entfernten EU-Land, sollten sich Käufer auf alle Fälle bei einem Kfz-Importeur nach dessen Preis- und Lieferkonditionen erkundigen und unter Umständen diesen etwas kostspieligeren, dafür aber komfortableren Transportweg wählen.

Macht der Neuwagen innerhalb der Herstellergarantie Probleme, müssen Käufer ihr neues Gefährt nicht zum ausländischen Händler zurückbringen.

In der Automobilbranche ist geregelt, dass auch deutsche Vertragshändler für Garantieleistungen beim grenzüberschreitenden Autokauf einstehen oder dass eine autorisierte Werkstatt Wartung und notwendige Reparaturen übernimmt. Voraussetzung dafür ist, daß der Händler im Nachbarland das erforderliche Garantiezertifikat beim Kauf unterschrieben und mit Datum sowie seinem Firmenstempel versehen hat. Ist das nicht der Fall können Garantieansprüche abgewiesen werden.

Stand: 16.09.2005