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Verbraucherrecht - Berufsunfähigkeitsversicherung

Publiziert von:
Ingrid Kaiser
am 09.01.2005


Wer nur noch in der Lage ist, weniger als sechs Stunden täglich in seinem erlernten Beruf zu arbeiten, ist berufsunfähig und hat damit Anspruch auf ...

... die staatliche Berufsunfähigkeitsrente, die zirka 17% der letzten Brutto-Einkünfte beträgt.

Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die bis Ende 1961 geboren wurden. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben, so erhält er die sogenannte Erwerbsminderungsrente - früher Erwerbsunfähigkeitsrente -, die etwa 34% der letzten Bruttoeinkünfte beträgt, also doppelt so viel wie die Berufsunfähigkeitsrente. Wer dem Arbeitsmarkt für irgendeine berufliche Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden zur Verfügung steht, erhält die Hälfte an Rente, also genauso viel wie bei der Berufsunfähigkeitsrente.

Unschwer zu erkennen, dass sich eine große Lücke bei den Einkünften bildet, sollte man durch ein Akutereignis Berufs- oder Erwerbsunfähig werden. Dies hat auch die Versicherungswirtschaft erkannt und bietet daher zusätzliche Möglichkeiten in Form von privaten Absicherungen. Das Angebot ist vielfältig, daher sollten Sie vor Vertragsabschluß die individuell optimalste Alternative finden.

Versicherungsbedingungen

Wie bei allen Versicherungen sind die Konditionen der einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich, sodass das Vergleichen der Prämien und Leistungen in jedem Fall sinnvoll ist:

  • Prämienhöhe, sie ist abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - je früher, desto günstiger

  • Prämienhöhe gestaffelt nach Berufsgruppen, je nach Verletzungsgefahr

  • Garantie, dass nur die Arbeitsfähigkeit im erlernten Beruf berücksichtigt wird

  • Anerkennung nach ärztlicher Einschätzung für die nächsten sechs Monate

  • Rückwirkende Zahlung, wenn die ärztliche Diagnose nicht sofort gestellt werden kann

Schließen Sie diese Versicherung ab, solange Sie jung und gesund sind. Bei Erkrankungen können die Versicherungen einen Vertragsabschluss ablehnen. Die privaten Versicherungen zahlen in der Regel erst ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent. Daher benötigen Sie immer ein ärztliches Gutachten über die Schwere Ihrer Einschränkung und eine Auflistung der von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten mit Angaben, welche Sie davon noch ausüben können.

Alle Vorerkrankungen müssen bei Vertragsabschluss vollständig aufgelistet sein, damit es nicht zu späteren Unstimmigkeiten, bis zur Leistungsverweigerung der Versicherung kommt.

Stellen Sie bei unterschiedlichen Gesellschaften einen Probeantrag, um die individuellen Vertragsbedingungen prüfen zu können. Für Sie ist dieser Antrag unverbindlich, die Versicherungen sind jedoch an ihr Angebot gebunden, falls es von Ihnen angenommen wird. Vergleichen Sie die monatlichen Einzahlungen und die jeweiligen monatlichen Renten der verschiedenen Anbieter, sie werden zusätzlich zu den Sozialrenten gezahlt.

Die Laufzeit sollte bis zum 65., mindestens aber bis zum 60. Lebensjahr gehen, und die monatliche Rentenhöhe zirka 75 % des Netto-Einkommens betragen. Denken Sie an eine Anpassung der Rentenhöhe durch steigende Einkommen und/oder Inflationsraten. Eine Anerkennung der Ansprüche sollte ab sechs Monaten Berufsunfähigkeit gewährleistet sein. Der Beginn der Rentenzahlung sollte mit dem Beginn der Berufsunfähigkeit übereinstimmen, also gegebenenfalls rückwirkend möglich sein. Außerdem sollte eine Klausel mit der Möglichkeit auf Verweis in andere als die erlernten oder ausgeübten Berufe vermieden werden.

Stand: 09.01.2005