Verbraucherrecht - Wie komme ich aus einem Vertrag raus?
Publiziert von:
Joachim Höhl
am 16.04.2004
Weitere Publikationen:
Teurer Abschied, Kampf dem Handwerkerpfusch, Rechtschutz im Ausland, Leasing für Privatverbraucher, Schuldenschutz für Kinder, Kündigung, Mietwucher? Vertrag nichtig?, Eigenbedarfskündigung, IT-Sicherheit - Mit einem Bein im Knast?, Werbeversprechen, Versandrisiko, Preisempfehlung, Ski heil, Gewährleistungsrisiko ohne Grenzen, Der feine Unterschied, Formulierungskünste, Massenabmahnungen “als Verteidigung”, Strafbare Betriebssicherheit, Fremdfinanzierte Werbung, Bewerbungskosten
Ging alles ganz schnell beim Vertragsschluss? Wenn Sie jetzt aus dem Vertrag wollen, brauchen Sie gute Karten.
Früh gefreut und schnell bereut – So geht es vielen von uns, und dann stellt sich die schlichte Frage: Wie komme ich aus dem Vertrag wieder raus? Verträge müssen eingehalten werden! Was schon bei den "alten Römern" galt, hat heute allerdings nicht mehr immer seine Gültigkeit. Zwischenzeitlich gibt es nämlich etliche Ausnahmen, die es Ihnen ermöglichen, sich von einem Vertrag zu lösen. Dies gilt besonders für Fälle, in denen man vom Vertragspartner betrogen wurde, aber auch dann, wenn man sich einfach nur geirrt hat, zum Beispiel beim Ausfüllen eines Bestellformulars. Noch viel einfacher ist es bei Haustür- oder Internetgeschäften. Manchmal helfen einem aber auch Formfehler. Ihre Möglichkeiten im Einzelnen:
- Unwirksamkeit wegen Formfehler,
- Unwirksamkeit wegen fehlender Geschäftsfähigkeit,
- Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit,
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (Betrug) und Bedrohung,
- Anfechtung wegen eigenen Irrtums,
- Vertragsspezifische Rückabwicklungsmöglichkeiten,
- Haustürgeschäfte,
- Internetgeschäfte.
Stand: 16.04.2004
