AdvoGarant

Steuerrecht - Darlehenszuschuss

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.10.2005


Ein Zuschuss zu Darlehenszinsen durch Arbeitgeber muss nicht immer besteuert werden.

Ein Steuerpflichtiger war bei einer Firma als Dokumentär angestellt. Er nahm bei einer Bank einen Kredit zur Finanzierung eigengenutzten Wohnraumes auf. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Bank und Firma übernahm die Firma einen Teil der zu leistenden Zinsen. Bei den Einkommenssteuerbescheiden wurde diese Zinsübernahme als lohnsteuerpflichtiges Entgelt behandelt. Dagegen erhob der Dokumentär Einspruch und Klage.

Er war letztlich erfolgreich. Das Hessische Finanzgericht entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf vollständige steuerliche Freistellung der streitigen Beträge habe. Da die Höhe der erlangten Vorteile nur sehr aufwändig und kompliziert erfolgen könne, komme hier eine pauschalisierende Verwaltungsrichtlinie zur Anwendung. Nach dieser Vorschrift dürfen die Finanzämter nur in sehr wenigen Fällen dieser Art zu einer Besteuerung gelangen. Insofern habe das Finanzamt eine fehlerhafte Entscheidung getroffen, der entsprechende Bescheid sei deshalb aufzuheben.

Hessisches FG vom 5.11.2003, Az. 11 K 3108/01

Stand: 14.10.2005