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Steuerrecht - Ausweisung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 17.10.2005


Eine Ausweisung ändert den Wohnsitz.

Ein Kroate, der mit einer Deutschen verheiratet ist, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und nach deren teilweiser Verbüßung ausgewiesen. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft müsste er die Reststrafe verbüßen, wenn er in Deutschland angetroffen würde. Dies gelte bis mindestens bis zur Verjährung der Straftat im Jahre 2007. Nachdem das Finanzamt Kenntnis von den Tatsachen erlangte, wurden geänderte Einkommenssteuerbescheide für den Zeitraum nach 1997 erlassen, die das Ehegattensplitting nicht mehr berücksichtigten.

Einspruch und Klage blieben erfolglos. Das Ehegattensplitting stehe nur unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland zu. Nach ständiger Rechtsprechung gelte ein Wohnsitz dann als aufgegeben, wenn der Steuerpflichtige in absehbarer Zeit nicht nach Deutschland zurückkehre. Da dies erst 2007 möglich sei, könne von kurzfristigem, unbeachtlichem Auslandsaufenthalt nicht ausgegangen werden.

FG München vom 19.12.2003, Az. 1 K 5019/02

Stand: 17.10.2005