Steuerrecht - Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz
Publiziert von:
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Andreas Messmer
am 02.02.2010
Anneliese Bilger Platz 1
78244 Gottmadingen
Weitere Publikationen:
Steuerhinterziehung, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz, Datenkauf - ein Update in Bezug auf Steuern und die Schweiz.
Die Angriffspunkte der deutschen Finanzverwaltung bei Geschäftsbeziehungen deutscher Steuerbürger zur Schweiz sind vielfältig. In jüngster Vergangenheit sorgten vor allem der Kauf von Daten, aber auch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sowie die geplante Änderung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Schlagzeilen.
Das Bundesfinanzministerium hat am 5. Januar 2010 veröffentlicht, dass kein Staat als „Steueroase“ angesehen wird. Die seit dem 1. September 2009 gesetzlich verankerten, erhöhten Aufzeichnungspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit solchen Staaten greifen somit derzeit nicht. Gleiches gilt für die Erklärung von Eides statt bei Einkünften aus Kapitalvermögen mit Banken aus diesen Staaten.
Bestehen bleiben aber die erhöhten Aufzeichnungspflichten für vermögende Privatpersonen.
Die Änderung für das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz wurde noch nicht beschlossen. Um nicht als Steueroase zu gelten, hat die Schweiz bereits eine Vielzahl von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (zum Beispiel mit den USA und Frankreich) geändert. Es wurden Verständigungsverfahren vereinbart, die nicht nur den Austausch bei hinterzogenen Steuern aus Kapitaleinkünften erlauben, sondern auch bei anderen Einkunftsarten. In der Schweiz bestehen nicht nur bei den Banken Bedenken, dass in Zukunft brisante Daten in Drittstaaten geliefert werden müssen. Aufgrund der neuen Regelungen können auch Unternehmen zur Herausgabe von Daten wie Rechnungen oder Umsatzzahlen mit einem Geschäftspartner gezwungen werden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland wurde bisher noch nicht geändert, so dass die geänderten Verständigungsverfahren für Schweiz-Deutschland-Beziehungen noch nicht gelten. Die beiden Staaten sind sich noch nicht einig, wie die Regelung im Detail aussehen soll. In der Schweiz kann es dazu kommen, das einer Änderung im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz erst nach einem Volksentscheid über die bisher geänderten Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt wird. Damit steht die von Deutschland so laut geforderte Änderung auf wackeligen Beinen. Ob in der Schweiz bei einem Volksentscheid wirklich für eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz gestimmt wird, ist durchaus fraglich.
Datenhandel mit brisantem Material deutscher Steuersünder
Auch wenn das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sowie die Änderung im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz aktuell im Vergleich zu den Vormonaten keinen neuen Druck auf Steuerflüchtlinge ausübt, so bekommt die Bundesregierung immer mehr „brisante“ Angebote. Aktuell liegt ein Angebot vor, nach dem eine Daten-CD mit Schweizer Datensätzen über 1.500 deutsche Steuerflüchtlinge offeriert wird - Kaufpreis: 2,5 Millionen Euro. Aufgrund des geschätzten Steueraufkommens aus diesen Daten von 100 Millionen Euro ist damit zu rechnen, dass neben großen Fischen auch kleine dabei sein werden.
Dass der Erwerb gegen Schweizer Recht verstößt, ist unter Juristen unstrittig. Aber bereits bei den Daten der liechtensteinischen LGT-Bank führte dies zwar zu einer Diskussion, aber nicht dazu, dass von dem Geschäft Abstand genommen wurde. Die Daten wurden gekauft, der Kaufpreis unter Einbehaltung einer zehnprozentigen Quellensteuer ausbezahlt. Wer sich nun darüber wundert, dass die Steuerflüchtlinge dem Spitzensteuersatz von rund 48 Prozent unterlagen, der Datenlieferer aber nur zehn Prozent Steuern bezahlen musste: der Datenlieferer wohnt in Australien. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Australien ließ auf die Kaufpreiszahlung nur eine deutsche Steuer von zehn Prozent zu.
Auch daraus zeigt sich, dass die Bankräuber der Neuzeit die Banken nicht mehr um Bares berauben, sondern um Daten.
Das ist eine Entwicklung, die wohl dazu führt, dass in Anbetracht der klammen Staatskassen Politiker solchen Angeboten nicht immer widerstehen werden.
Fazit: Von Seiten der gesetzlichen Regelungen bei steuerlichen Beziehungen zur Schweiz ist aktuell wieder etwas Ruhe eingekehrt. Erfreulich für alle, die Geschäftsbeziehungen zur Schweiz legal unterhalten. All diejenigen, die die Schweiz als Paradies für illegale Steuergestaltungen nutzen, sollten sich über die Worte von Manfred Schäfers aus der FAZ vom 30. Januar 2010 nicht nur Gedanken machen: „Wer immer noch nicht erkennt, dass es besser ist, sich schleunigst steuerehrlich zu machen, dem ist wirklich nicht zu helfen.“ Ein Satz, der nicht nur für die Schweiz zu berücksichtigen ist.
Stand: 02.02.2010
